Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss AG Stillzeit nach 2.Lebensjahr als Arbeitszeit rechnen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss AG Stillzeit nach 2.Lebensjahr als Arbeitszeit rechnen?

stillen006

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Guten Tag, bisher zahlte mein AG meine Stillzeit, nach dem 2. Geburtstag soll damit jetzt aber Schluss sein. Der AG führt an, nur aus Kulanz vom 1. bis zum 2. Geburtstag die Zeiten als Arbeitszeit angerechnet zu haben, und dass es dafür keine rechtliche Grundlage gebe. Verdi sagte mir, im Mai 2017 hätte es eine Gesetzesänderung dazu gegeben, wonach nur das erste Jahr bezahlt würde. Im Internet finde ich Aussagen, dass die Zeit weiterhin anerkannt werden müsste. Was stimmt denn nun, und wo genau kann ich das nachlesen? Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Stillen006


stillen006

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Da ich aus Versehen dieselbe Anfrage zweimal gestellt habe, bitte diese zweite Anfrage löschen. Danke!


Mitglied inaktiv

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Das steht eindeutig in § 7 MuSchG: ... die ersten 12 Monate nach der Geburt. Und auch ist es eine Stillpause, also lediglich eine Arbeitsunterbrechung zum Zweck des Stillens. (Keine Stillzeit bei Arbeitsbeginn oder bei Arbeitsende, und zweckgebunden, und nur so lange wie zum Stillen erforderlich ist.)


Felica

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Das dein AG schon die 2 Jahre das bezahlt hat ist sehr großzügig. Mit 2 Jahren wird das Kind sicherlich nur noch nachts gestillt, da hat man doch tagsüber keinen Nachteil.


stillen006

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Hallo?


stillen006

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In Beiträgen hier im Forum von 2013 stand noch, dass das Alter des Kindes an sich keine Rolle spielt. Frau Bader, was sagen Sie dazu? Viele Grüße Stillen006


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