Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin nach dem MuSch direkt in TZ zurück. Mein Kind ist inzwischen 16 Monate und ich stille noch. Im ersten Jahr hatte man 45-90 Min zum Stillen. Das wusste ich nicht. Das letzte Jahr war furchtbar stressig.. von einem Call zum nächsten. Mein Kind war nie ein langes Stillkind 5-10 Minuten. Inzwischen ist es so, dass ich ihn schlafen lege (30-60 Minuten, arbeite die Zeit nach oder vor), manchmal bleibt er komplett wach. Natürlich ist das Gerede von Kollegen wohl „groß“, obwohl es offen kommuniziert wurde, dass ich ggf kurz weg muss. Ich arbeite von Anfang an im Homeoffice. Es ist offenbar nur purer Neid oder Langeweile seitens der Personen. Als ob es nicht so schon stressig wäre! Welche Möglichkeiten habe ich rechtlich? Ich sehe es nicht ein nur deswegen mit dem Stillen aufzuhören! Es ist mein gutes Recht, mein Kind, mein Körper, meine Entscheidung. Was kann ich tun? Herzliche Grüße
Hallo, Sie werden in den Pausen stillen müssen oder mit dem AG vereinbaren, dass Sie zwischendrin stillen und die Arbeitszeit hintendran hängen. Es ist Ihre Entscheidung - der Gesetzgeber geht aber davon aus, dass dies nicht auf Kosten des AG gehen kann. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
https://www.rund-ums-baby.de/recht/Stillpausen-HomeOffice_216796.htm du hattest das schonmal gefragt und die antwort erhalten
KielSprotte
Du hast keinen Anspruch auf bezahlte Stillpausen mehr. Wie viele Stunden arbeitest du täglich? Bei mehr als 6 Std. mußt du eh eine Pause machen, die kannst du dann zum Stillen nutzen. Bei einer kürzeren Arbeitszeit kannst du (nach Absprache) sicherlich stillen, mußt die Zeit aber dann natürlich nacharbeiten. Was heißt "von einem Call zum nächsten"? Natürlich kannst du dich nicht aus Videokonferenzen ausklinken, um zu stillen oder dich sonstwie um das Kind zu kümmern, das wirst du wohl anders organisieren müssen.
Mitglied inaktiv
Dir wurde von Frau Bader bereits gesagt, dass du nach dem ersten Geburtstag keinen Anspruch mehr auf bezahlte Stillpausen hast. Ob du Anspruch auf unbezahlte Pausen zum Stillen hast, hat Frau Bader nicht beantwortet. Das Gesetz regelt diese Frage nicht. Da musst du dich mit deinem Arbeitgeber abstimmen. Wenn es Präsenzzeiten gibt, wie z.B. Meetings, dann geht das eben womöglich nicht. Den Kollegen Neid oder Langeweile zu unterstellen ist von deiner Seite schlicht eine böse Unterstellung; das hilft nicht weiter sondern stört nur das Arbeitsklima. Entscheidend ist letztlich, wie die Vorgesetzten dazu stehen.
Mitglied inaktiv
ist das stillen doch bitte kein problem oder? finde das sehr berechnen. vor allem die vorwürfe gegenüber den kollegen. dein körper dein recht? na vielleicht hat der kollege schlaf nötig? er schläft ja auch nicht auf kosten des AG während des meetings oder?
Mitglied inaktiv
Die Meetings dauern doch nicht länger als 4 Std. am Stück. Da müßte es doch möglich sein, die Stillpausen in die gesetzliche Mittagspause zu verlegen. Dann stillst du z.B. um 8, um 12 und um 16 Uhr und natürlich auch noch außerhalb dieser Zeiten abends, nachts und früh morgens so viel du willst. Im Home Office hat man abgesehen von festen Terminen und Erreichbarkeiten oder diese Flexibilität, zusätzlich nach Bedarf seine unbezahlten Zeiten zu nehmen.
Felica
Ich Stille auch und arbeite. Und das nicht mal daheim. Das geht ohne Probleme. Stillen darf nie dir Ausrede für alles sein.
KielSprotte
Es ist mein gutes Recht, mein Kind, mein Körper, meine Entscheidung. Stimmt - und es ist DEINE Arbeit, nicht die deiner Kollegen, die u.U. liegengebliebenes für dich erledigen müssen, oder im Call auf dich warten müssen etc. Also organisiere dich so, dass du beides kannst. Bei einem 16 Monate alten Kind dürfte das Stillen auch nur noch eine sehr untergeordnete Rolle spielen.
Meyla
Wegen Frauen wie dir haben wir doch erst diese Vorwürfe abbekommen.... Ich habe auch stillend gearbeitet. In den ersten 12 Monaten gepumpt, danach war’s halt mein Problem. Die Brust hat sich an die veränderten Zeiten gewöhnt und fertig.
ImvPP
Kamera kurz aus oder Winkel anpassen & während des calls stillen. Hat bei uns problemlos geklappt.
cube
Stressig - ja nun, es war deine Entscheidung, so schnell wieder in die Arbeit einzusteigen. Das dies mit Stillkind und den Anforderungen deines Jobs stressig sein könnte ist nicht die Schuld der Kollegen oder des Chefs. Auch jetzt - ohne Anspruch auf Stillpausen - ist es genau deine eigene Entscheidung bzw. dein gutes Recht, weiter zu stillen neben der Arbeit. Aber: weder dein Chef noch die Kollegen müssen es dir passend machen. Es ist genau umgekehrt: du musst dafür sorgen, dass es zu deiner Arbeit passt bzw. diese dadurch nicht beeinträchtigt wird. Mit 16 Monaten wird dein Kind sicher nicht mehr voll gestillt und es sollte kein Problem darstellen, die Stillpausen so zu legen, dass du nicht die Arbeit aller damit störst. Du hast Rechte - aber auch Pflichten.
Mitglied inaktiv
Wegen solch ein Anspruch denken werden bald keine jungen Frauen mehr eingestellt. Schwanger wollen sie BV, Elternzeit am liebsten als Still BV und später grenzenlose Rücksicht aller Kollegen, nur weil man ein Kind hat.
KielSprotte
....und Mitleid, weil alles so stressig ist ;)
Ähnliche Fragen
Guten Tag, bisher zahlte mein AG meine Stillzeit, nach dem 2. Geburtstag soll damit jetzt aber Schluss sein. Der AG führt an, nur aus Kulanz vom 1. bis zum 2. Geburtstag die Zeiten als Arbeitszeit angerechnet zu haben, und dass es dafür keine rechtliche Grundlage gebe. Verdi sagte mir, im Mai 2017 hätte es eine Gesetzesänderung dazu gegeben, wona ...
Guten Tag, bisher zahlte mein AG meine Stillzeit, nach dem 2. Geburtstag soll damit jetzt aber Schluss sein. Der AG führt an, nur aus Kulanz vom 1. bis zum 2. Geburtstag die Zeiten als Arbeitszeit angerechnet zu haben, und dass es dafür keine rechtliche Grundlage gebe. Verdi sagte mir, im Mai 2017 hätte es eine Gesetzesänderung dazu gegeben, wona ...
Hallo Frau Bader, ich danke Ihnen für Ihre Hilfe immer mal wieder, das Forum ist hier für alle Belange sehr sehr hilfreich und ich bin dafür sehr dankbar. Nun ist es so, dass ich ab dem 7. Lebensmonat meines Sohnes wieder für 15h/Woche arbeiten möchte, meine Vorgesetzte stimmt dem auch absolut zu (ist sogar sehr froh) und stimmt mit mir übere ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite normalerweise teilweise im Bereitschaftsdienst zwischen 20 und 24 h auch über Nacht. Nun kehre ich nach meiner Elternzeit zurück in den Beruf und möchte noch einige Monate weiter stillen. Wenn ich dementsprechend von Bereitschaftsdienst und Nachtarbeit freigestellt werde, also nur zu "Regelzeiten" arbe ...
Kurz zu meiner aktuellen Situation: Ich befinde mich bis zum 22.07.24 in Elternzeit, geplant war danach wieder nachts arbeiten zu gehen (Bäckerei) Nun bin ich ungeplant wieder Schwanger (5. Woche) und werde vorraussichtlich wie beim 1. Kind ein BV bekommen zwecks der Arbeitszeiten. Meine Sorge ist nun, dass der AG mich ab 6 Uhr beschäfti ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage und vielen Dank vorab schon mal für Ihre Antwort die Vergabe eines Krippen oder Kitaplatzes geht bei uns nach Punkten. Je mehr Punkte man hat, desto mehr Chancen hat man einen Kitaplatz zu bekommen. Zum Beispiel haben Alleinerziehende oder Geschwister Kinder mehr Punkte als zb nur ein Kind. Und ab ei ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich teilen uns die Elternzeit unserer Tochter 50/50. Das erste halbe Jahr bleibe ich zu Hause und beginne dann im Januar wieder Teilzeit zu arbeiten und mein Partner übernimmt zu Hause. Da ich voraussichtlich im Januar noch stillen werde, stelle ich mir die Frage, wie das mit meiner Arbeitsstelle ver ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage bezieht sich auf meine Rechte laut Mutterschutzgesetz während der Stillzeit. Mein Sohn (17 Monate) wird noch relativ häufig gestillt. Er geht seit einigen Wochen in die Kita, was gut funktioniert, weshalb ich bald wieder arbeiten möchte (Teilzeit in Elternzeit als Operationstechnische Assistentin). Ich ...
Hallo Frau Bader, Nach Ende der elternezeit gehe ich seit September 24 wieder arbeiten. Vorab wurde telefonisch geklärt wie und zu welchen Zeiten ich wieder komme. Abgemacht war von 8-12:30 da ich ja mittags meine Tochter zuhause betreuen muss/ möchte! Nun verlangt mein Arbeitgeber dass ich flexibel einsetzbar sein muss und soll zusätzlich mitt ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet am 31.05. Ich stille mein 24 Monate altes Kind nach wie vor, vor allem nachts. Aus diesem Grund wurde mir vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ausgestellt, die unter anderem beinhaltet, dass ich nachts nicht arbeiten darf. Ich arbeite eigentlich im OP und habe dort auch 24h - Di ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?