Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich habe meinem AG gestern mitgeteilt, dass ich schwanger bin und es gab einen riesen Ärger! Gibt es ein Gesetzt darüber dass ich meinem AG die Schwangerschaft sofort bei Bekanntwerden mitteilen muss? Bin in der 13. SSW und wollte einfach die ersten 12 Wochen abwarten... Liebe Grüsse Arwen
Hallo, ja, es steht im MuSchG. Aber das hat keine Folgen - lassen Sie sich nicht mobben. Ich würde es auch so machen Wenn es Probleme gibt, hilft das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wieso gab es Ärger ? Das der AG nicht begeistert ist - kann ich aus AG-Sicht schon verstehen. Schau mal hier § 5 http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000102308 Läßt sich jetzt aber nicht mehr ändern. Grundsätzlich sollte man seinen AG aber schon unter 4 Augen über die Schwangerschaft informieren - nur so greifen auch die besonderen Regelungen siehe § 8. Selbst wenn die ersten 12 Wochen der Schwangerschaft nicht erfolgreich verlaufen und es zu Komplikationen kommt, kann der Ag so kurz und knapp informiert werden - ohne das es zu Unstimmigkeiten kommt.
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