Mitglied inaktiv
Hallo, wir haben einen 4,5 Monate alten Sohn und da wir nicht verheiratet sind und keine Sorgerechtserklärung abgegeben haben, liegt das alleinige sorgerecht im Moment bei mir. die Vaterschaft wurde von meinem Partner bereits vor der Geburt anerkannt. Eigentlich haben wir gedacht, wir können uns diese Sorgerechtserklärung sparen, da wir dieses Jahr heiraten wollten. Leider wird es aus verschiedenen Gründen wohl dieses Jahr nicht nicht klappen und erst im nächsten Jahr. Ist es ratsam die Sorgerechtserklärung -da es noch ein weilchen dauert bis zur hochzeit- noch nachzuholen? Was würde mit dem kleinen passieren, wenn mir etwas zustößt und wir die Sorgerechtserklärung noch nicht gemacht haben? Vielen Dank bereits jetzt für die antwort. Mit freundlichen Grüßen Kristin Neumann
Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Gruß, NB
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