Vaterherz101
Sehr geehrte Frau Bader, es liegen seit Trennung regelmässig Verstöße gegen die gemeinsame Sorge vor. Die Mutter bei der die beiden Kinder leben traf z.B. Eintritt in den Kindergarten selbst ohne vorher die Zustimmung / Unterschrift zu erfragen. Desweiteren Umzüge, wichtige ärztliche Untersuchungen ohne Zustimmung und Unterschrift ! Desweiteren gibt es keine Informationen - was vorher alles beim Jugendamt schriftlich bereits festgelegt wurde bzw. mittlerweile bei Gericht verfügt wurde. Die Mutter bemüht sich hier nicht die gemeinsame elterliche Sorge seit zwei Jahren zu fördern. Ich als Vater kämpfe nach Umgangsboykott ohne gerichtlichen Beschluss nun um jede Stunde für meine beiden Kinder. Zur Zeit habe ich mal gerade 7 Stunden wobei 2 Stunden allein für Fahrzeit verloren gehen - das jeden Samstag !!! Die Mutter gewährt keine Absprachen - auch nicht nach mehreren Gesprächen beim Jugendamt, Gericht, Mediationen usw. Als Vater hatte ich dieses Jahr gerade mal 15 Tag wenn man die 52 Wochen a 7 Stunden rechnet. Vorher habe ich das Bundesland (600 km Entfernung nach Trennung) gewechselt um für meine noch sehr kleinen Kinder zwei Jungs im Alter von nunmehr 5 und 3 Jahren. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird nun im Januar 2015 entschieden hierzu liegt ein sehr fragliches Gutachten vor indem viele Tatsachen einfach falsch dargestellt werden - z.b. verheiratet uns der Gutachter, die Mutter erhält im Gutachten zwei abgeschlossene Berufsausbildungen geschenkt die diese nie abgeschlossen hatte usw. Für mich ist nun nach zwei Jahren wohl ein Wendepunkt, da meine schwer kranke Mutter auch gepflegt werden muss. Meine Eltern haben nach der Trennung schon keinen Kontakt mehr zu meinen Kindern.....usw. Ich werde wohl eine Entscheidung treffen, wenn es in gemeinsamer Sorge nur Boykott gibt und mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht übertragen werden sollte. So geht es ja nicht weiter......ich komm mir nur noch vor wie ein Besuchsonkel obwohl ich seit der Geburt regelmässigen Kontakt jede Woche hatte. Die Mutter erhält für ihren eigenen Sohn (11 Jahre) Erziehungsbeistandschaft und 10 Stunden die Woche Erziehungshilfe !!! 9 Wochen mit Geburtstagen meiner Söhne konnte ich bis zu einer gerichtlichen Entscheidung vor Weihnachten 2014 meine Kinder dann garnicht sehen ! Unfassbar was in Deutschland läuft .........! Aber Unterhalt zahlen das muss man dann doch obwohl die Mutter nie arbeiten gegangen ist und so auch immer schon von Sozialhilfe gelebt hat. Wie gehe ich gegen die Verstösse in gemeinsamer elterlicher Sorge um ? Ja es sind laut BGB dann Verstösse die erhebliche Auswirkungen in der Zukunft für die Kinder in der Entscheidung hätten usw. !! Als ein Kaugummiparagraphe genau so wie das Wort KINDSWOHLGEFÄHRUNG - wofür all der ZIRKUS ! Soll die Mutter die Kinder alleine aufziehen und dann auch für den Unterhalt aufkommen. Am besten wäre natürlich man zahlt auch nur für den UMGANG den man als Sorgeberechtigter bekommt den dann entstandenen UNTERHALT. Wäre die einfachste Lösung ! Nun 15 Tage im Jahr in der Fürsorge sind mir nach zwei Jahren der Trennung zu wenig und deshalb werde ich wohl verzichten - gegen die Sturheit der Mutter gibt es nicht mal ein Ordnungsgeld, anstatt dessen kann man teure Gerichtskosten für jeden SCH....sse zahlen.......! Nee
Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, kann ich leider nicht helfen Liebe Grüße NB
Pamo
Hast du all diese muetterlichen Verstoesse dokumentiert? Hast du sie jedesmal schriftlich zur Unterlassung aufgefordert? Was sagt denn dein Anwalt dazu? Diese Verhandlung ueber das ABR - wie waere es wenn du die Klage um Sanktionen im Falle vom Verstoss gegen existierende Umgangsvereinbarungen erweiterst?
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