Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geld nach Elternzeit

Frage: Geld nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Sohn ist 10 Monate alt. Ich bin alleinerziehend und nehme 14 Monate Elternzeit. Ich hatte vor der Geburt meines Sohnes einen Vollzeitjob und war Führungskraft. Da ich in einer Bäckerei arbeite mußte ich morgens um 5 Uhr auf der Arbeit sein. Was mache ich wenn die Elterzeit vorbei ist. Morgens um 5 Uhr kann ich nicht mehr anfangen zu arbeiten. Meine Arbeitsstelle ist 75 km entfernt. Das heißt das ich morgens um 4 Uhr von zu Hause los fahren muß. Ohne Kind war das ja alles kein Problem aber mit meinem kleinen Schatz geht das nicht mehr. Wenn ich meine Elternzeit verlänger bekomme ich ja kein Geld mehr. Arbeitslosengeld steht mir nicht zu weil ich ja noch im Arbeitsverhältnis bin. Ich bin ziemlich ratlos und weiß nicht wie es für mich weiter geht. vielleicht haben Sie ein paar hilfreiche Tips für mich.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, je nach Arbeitsvertrag haben Sie ja zunächst einmal die Verpflichtung zur Arbeit früh zu erscheinen. Sie könnten aber einen Antrag auf Tz stellen mit der Bitte, später zu beginnen. Der AG sollte dem stattgeben, wenn keine wesentlichen Gründe dagegen stehen. Wenn er es aber betrieblich nicht organisieren kann, ist das schlecht Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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in erster linie ist der vater des kindes auch dir zu unterhalt verpflichtet. wenn er dich nicht unterhalten kann, kannst du alg2 beantragen und dir einen a) näheren und b) arbeitszeit mit kiga kompatiblen neuen job suchen.


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