Geld/Gehalt bei 2. Schwangerschaft innerhalb Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Geld/Gehalt bei 2. Schwangerschaft innerhalb Elternzeit

Hallo Frau Bader, nachdem ich nun in Ihrem Forum geblättert habe, hätte ich nun gerne eine Bestätigung von Ihnen, ob ich die Rechtslage richtig verstanden habe plus Antworten auf weitere Fragen: Ausgangssituation: ich bin derzeit in EZ, bekomme 1800€ Elterngeld, da ich vor der 1. SW ein gutes Gehalt (Vollzeitbeschäftigung, 40h/Woche) bezogen habe, das ich während der 1.SW bei Beschäftigungsverbot (BV) weiter bekommen habe. Ich plane ab Juli 2014 20h Teilzeit (TZ) beim gleichen AG zu arbeiten, das Kind ist dann 6 Monate alt, ich bekomme noch bis April 2015 EG. Was passiert nun wenn ich nach Aufnahme der TZ innerhalb EZ 1 wieder schwanger würde bzgl des Gehalts/Geldes bei einem 100% BV? Würde ich auf die 1800€ EG zurückfallen oder bekäme ich den TZ-lohn (20h)? Ich habe aus dem Forum gelernt, dass ich auf keinen Fall mein altes Gehalt von vor der 1. SW bekommen werde, da ich die EZ 1 nicht sofort beenden könnte, richtig? Ebenfalls habe ich verstanden, dass ich die 1. EZ vor Beginn des 2. SW-Mutterschutzes kündigen sollte, um den vollen AG-Anteil zu bekommen auf Basis des Gehaltes vor der 1.SW, richtig? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Gitte2014

von Gitte2014 am 29.04.2014, 12:52



Antwort auf: Geld/Gehalt bei 2. Schwangerschaft innerhalb Elternzeit

Hallo, doch, Sie können das volle Gehalt bekommen - wenn das 2. Kind direkt in dem Monat nach Bezug des letzten EGs geboren wird. Nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2014



Antwort auf: Geld/Gehalt bei 2. Schwangerschaft innerhalb Elternzeit

Alles richtig :-) Würdest das bekommen was Du auch verdienen würdest. Abbruch Elternzeit dann zum Tag vor neuem Mutterschutz um volles Mutterschutzgeld zu erhalten.

von Sternenschnuppe am 29.04.2014, 13:22



Antwort auf: Geld/Gehalt bei 2. Schwangerschaft innerhalb Elternzeit

Genau, mit BV bei Teilzeitarbeit gibts den Teilzeit-BV-Lohn bis zum Ende der angemeldeten Elternzeit. Hättest du also Elternzeit bis zum 1. Geburtstag angemeldet, Teilzeit von LM 7 bis 12 und würdest mittendrin schwanger, dann bekämst du ab LM 7 Teilzeit-BV-Lohn und ab 1. Geburtstag Vollzeit-BV-Lohn. Wie lang hast du denn Elternzeit angemeldet? Beim neuen MuSchu-Geld richtige Steuerklasse bedenken! Gruß Sabine

von SumSum076 am 29.04.2014, 22:00



Antwort auf: Geld/Gehalt bei 2. Schwangerschaft innerhalb Elternzeit

Vielen Dank für die Antwort! Das passt mir gut! :-)

von Gitte2014 am 01.05.2014, 15:47



Antwort auf: Geld/Gehalt bei 2. Schwangerschaft innerhalb Elternzeit

Vielen Dank für die Antwort! Ich habe 2 Jahre EZ angemeldet auf Anraten einer Freundin. Dh. für mich dann, so wir dann noch mal schwanger würden innerhalb der 2 Jahre, dass TZ-Lohn und kein VZ-Lohn gezahlt werden müsste bei BV. Was ist denn in dem Fall die "richtige Steuerklasse"? Ich bin derzeit Steuerklasse 3 und mein Mann 5, da er als Student kein Einkommen hat. Gibt's da noch andere Varianten, die vorteilhafter wären?

von Gitte2014 am 01.05.2014, 15:52



Antwort auf: Geld/Gehalt bei 2. Schwangerschaft innerhalb Elternzeit

Jepp, wenn deine Teilzeitvereinbarung auf die Dauer der EZ, also bis zum 2. Geburtstag, beschränkt ist, bekämst du bis zum (Tag vor dem) 2. Geburtstag Teilzeit-BV-Lohn und ab dann Vollzeit-BV-Lohn- Dann solltet ihr diese Steuerklassen beibehalten. Viele wechseln zum Beginn der Elternzeit auf Mutter 5/Vater 3. Das würde weniger MuSchu-Geld ergeben. Aber eure ist dafür genau richtig. Warum bekommst du bis April 2015 Elterngeld. Wenn dein Kind im Juli 2014 sechs Monate alt ist, sollte es im Januar 2015 1 Jahr alt werden. Elterngeld gibts normal nur bis zum 1. Geburtstag. Da du verheiratet bist, geh ich nicht davon aus, dass du alleinerziehend bist....? Gruß Sabine

von SumSum076 am 01.05.2014, 22:52



Antwort auf: Geld/Gehalt bei 2. Schwangerschaft innerhalb Elternzeit

Hallo, Danke noch mal für die Rückmeldung. Ich bin davon ausgegangen, dass ich 12 Monate Elterngeld bekomme, gerechnet ab Mutterschutzende (Mitte April 2014 wg. Frühgeburt). Scheint nach Deiner Beschreibung nicht so zu sein. Da sollte ich wohl noch mal den Zahlungseingang auf mein Konto prüfen...

von Gitte2014 am 02.05.2014, 17:06



Antwort auf: Geld/Gehalt bei 2. Schwangerschaft innerhalb Elternzeit

Ne, Elterngeld gibt es nicht für 12 Monate ab Mutterschutzende, sondern für 12 Monate ab Geburt. Denn Mutterschaftsgeld und Elterngeld werden miteinander verrechnet. Schau mal in deinen Elterngeldbescheid, da stehen die Auszahlungstermine usw drin. Gruß Sabine

von SumSum076 am 05.05.2014, 07:15



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