sarilana
Hallo Frau Bader, ich habe zu Juli eine satte Gehaltserhöhung (mehr als 800 Euro) bekommen (ich habe einen neuen Aufgabenbereich in Leitungsposition angetreten und die Gehaltserhöhung war längst überfällig). Fast zeitgleich hat mir meine Ärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen, sodass ich nur noch 4 Std. am Tag (also 50%) arbeiten werde. Ich lese überall, dass man bei (komplettem) Beschäftigungsverbot das Geld bekommt, das man in den drei Monaten vor dem BV bekommen hat, was in meinem Fall ziemlich doof wäre. Oder ist es so, dass ich dennoch das gesamte Gehalt vom Arbeitgeber bekomme und er eben dann keine "komplette" Erstattung (also 50 % des neu vereinbarten Gehalts) der Krankenkasse zurück erhält? Mit meinem Arbeitgeber ist alles geklärt - ich habe sogar die Gehaltserhöhung bekommen, obwohl er davor schon vom BV erfahren hat. Und wie ist das dann mit dem Elterngeld? Wird da meine Gehaltserhöhung auch berücksichtigt? lg Sarilana
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Also mit der Gehaltserhöhung. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Du bekommst das, was du bekommen würdest, wenn du kein BV hättest, also Gehaltserhöhung inklusive. Der Durchschnitt wird berechnet bei Frauen mit unregelmäßigem monatl. Einkommen. Der Arbeitgeber bekommt das erstattet, was er dir zahlt. Beim Elterngeld wird das Einkommen so berücksichtigt, wie du es erhalten hast. Es werden Monate mit niedrigen Einkommen dabei sein und welche inklusive der Gehaltserhöhung. LG luvi
Ähnliche Fragen
Hallo ich habe meine Ausbildung zur Krankenschwester am 31.8.17 abgeschlossen arbeite seit her im selben KH. nun bin ich in der 6 ssw noch früh ich weiß. Was steht mir da jetzt zu als fortlaufender Lohn im BV, hat mein Lehrlingsgehalt Auswirkungen auf die nächsten Monate meines Gehalts. Grüße Kathi131
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung