sarilana
Hallo Frau Bader, ich habe zu Juli eine satte Gehaltserhöhung (mehr als 800 Euro) bekommen (ich habe einen neuen Aufgabenbereich in Leitungsposition angetreten und die Gehaltserhöhung war längst überfällig). Fast zeitgleich hat mir meine Ärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen, sodass ich nur noch 4 Std. am Tag (also 50%) arbeiten werde. Ich lese überall, dass man bei (komplettem) Beschäftigungsverbot das Geld bekommt, das man in den drei Monaten vor dem BV bekommen hat, was in meinem Fall ziemlich doof wäre. Oder ist es so, dass ich dennoch das gesamte Gehalt vom Arbeitgeber bekomme und er eben dann keine "komplette" Erstattung (also 50 % des neu vereinbarten Gehalts) der Krankenkasse zurück erhält? Mit meinem Arbeitgeber ist alles geklärt - ich habe sogar die Gehaltserhöhung bekommen, obwohl er davor schon vom BV erfahren hat. Und wie ist das dann mit dem Elterngeld? Wird da meine Gehaltserhöhung auch berücksichtigt? lg Sarilana
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Also mit der Gehaltserhöhung. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Du bekommst das, was du bekommen würdest, wenn du kein BV hättest, also Gehaltserhöhung inklusive. Der Durchschnitt wird berechnet bei Frauen mit unregelmäßigem monatl. Einkommen. Der Arbeitgeber bekommt das erstattet, was er dir zahlt. Beim Elterngeld wird das Einkommen so berücksichtigt, wie du es erhalten hast. Es werden Monate mit niedrigen Einkommen dabei sein und welche inklusive der Gehaltserhöhung. LG luvi
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