sarilana
Hallo Frau Bader, ich habe zu Juli eine satte Gehaltserhöhung (mehr als 800 Euro) bekommen (ich habe einen neuen Aufgabenbereich in Leitungsposition angetreten und die Gehaltserhöhung war längst überfällig). Fast zeitgleich hat mir meine Ärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen, sodass ich nur noch 4 Std. am Tag (also 50%) arbeiten werde. Ich lese überall, dass man bei (komplettem) Beschäftigungsverbot das Geld bekommt, das man in den drei Monaten vor dem BV bekommen hat, was in meinem Fall ziemlich doof wäre. Oder ist es so, dass ich dennoch das gesamte Gehalt vom Arbeitgeber bekomme und er eben dann keine "komplette" Erstattung (also 50 % des neu vereinbarten Gehalts) der Krankenkasse zurück erhält? Mit meinem Arbeitgeber ist alles geklärt - ich habe sogar die Gehaltserhöhung bekommen, obwohl er davor schon vom BV erfahren hat. Und wie ist das dann mit dem Elterngeld? Wird da meine Gehaltserhöhung auch berücksichtigt? lg Sarilana
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Also mit der Gehaltserhöhung. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Du bekommst das, was du bekommen würdest, wenn du kein BV hättest, also Gehaltserhöhung inklusive. Der Durchschnitt wird berechnet bei Frauen mit unregelmäßigem monatl. Einkommen. Der Arbeitgeber bekommt das erstattet, was er dir zahlt. Beim Elterngeld wird das Einkommen so berücksichtigt, wie du es erhalten hast. Es werden Monate mit niedrigen Einkommen dabei sein und welche inklusive der Gehaltserhöhung. LG luvi
Ähnliche Fragen
Hallo ich habe meine Ausbildung zur Krankenschwester am 31.8.17 abgeschlossen arbeite seit her im selben KH. nun bin ich in der 6 ssw noch früh ich weiß. Was steht mir da jetzt zu als fortlaufender Lohn im BV, hat mein Lehrlingsgehalt Auswirkungen auf die nächsten Monate meines Gehalts. Grüße Kathi131
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren