Beschäftigungsverbot was steht mir zu

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot was steht mir zu

Hallo ich habe meine Ausbildung zur Krankenschwester am 31.8.17 abgeschlossen arbeite seit her im selben KH. nun bin ich in der 6 ssw noch früh ich weiß. Was steht mir da jetzt zu als fortlaufender Lohn im BV, hat mein Lehrlingsgehalt Auswirkungen auf die nächsten Monate meines Gehalts. Grüße Kathi131

von kathi131 am 23.11.2017, 11:54



Antwort auf: Beschäftigungsverbot was steht mir zu

Hallo, sollte der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausstellen erhalten Sie den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Die Auszubildendenvergütung spielt also keine Rolle. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot was steht mir zu

Wer sagt dass du nicht arbeiten kannst?

von Tina_33 am 23.11.2017, 12:08



Antwort auf: Beschäftigungsverbot was steht mir zu

Was ist das für eine Einstellung? Dein AG weiß offensichtlich nichts von deiner Schwangerschaft, aber du weißt jetzt schon, dass du nicht mehr arbeiten wirst? In KH gibt es genügend unschädliche Ersatztätigkeiten für Krankenschwestern. Es muss lediglich die Gefährdungsbeurteilung gemacht werden.

Mitglied inaktiv - 23.11.2017, 12:13



Antwort auf: Beschäftigungsverbot was steht mir zu

Es ist eine FRAGE. !!!!! Das heißt nicht das man über mich urteilen kann, da keiner meine Private Situation kennt. Habe mir in diesen Forum Hilfe erhofft und nicht das ich sofort verurteilt werde.

von kathi131 am 23.11.2017, 12:26



Antwort auf: Beschäftigungsverbot was steht mir zu

Auf eine Frage kann man eine Rückfrage stellen. Um die private Situation geht es im BV nie. Da geht es immer nur um Gefährdungen, die vom Arbeitsplatz ausgehen. Das MuSchG soll werdende Mütter vor Gefährdungen am Arbeitsplatz schützen. Dafür gibt es dann in deinem Fall wahrscheinlich eine Ersatztätigkeit im KH. Für private Probleme muss anderweitig nach Lösungen gesucht werden. Das hier ist eine Rechtsauskunft. Das soll heißen, dass hier nur Antworten gegeben werden, die mit geltendem Recht in Einklang stehen.

Mitglied inaktiv - 23.11.2017, 12:34



Antwort auf: Beschäftigungsverbot was steht mir zu

auf ein bv welches doch noch gar nicht feststeht. wer als erstes nach geld fragt, welches er bekommt wenn er nicht arbeitet warum auch immer ist mir suspekt. du musst deine schwangerschaft mitteilen. dann greifen GESETZE . also eine gefährdungsbeurteilung durch den arbeitgeber. DANN eventuell vielleicht mal sehen bekommst du ein bv. aber nur wenn dir der AG KEINEN anderen arbeitsplatz zuweisen kann. wenn er das kann, egal welchen arbeitsplatz, auch administration oder ablage, MUSST!!!!!!!! du den annehmen. erst wenn da gar nix! geht, DANN bv. daher ist deine frage völlig unsinnig bevor überhaupt mal irgendwas feststeht. das ist die hilfe, die dir hier gegeben werden kann, auch frau bader wird genau das gleiche antworten. das sind GESETZE! kein wünsch-dir-was

von mellomania am 23.11.2017, 12:44



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Du hast keine Rückfrage gestellt, sonder auf Grund einer Frage eine Unterstellung geäußert. Kommt es dir eigentlich manchmal in den Sinn, dass es nicht so richtig dolle ist, jedem automatisch etwas Negatives zu unterstellen? Ehrlich, deine Art gegenüber den Menschen, die hier Rat suchen, finde ich zunehmend unverschämter.

von cube am 23.11.2017, 12:45



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aber sorry. es ist noch gar nix!!!!!!! in die wege geleitet, und sie fragt schon nach bequemlichkeitsbv. das geht halt auch nicht.

von mellomania am 23.11.2017, 12:47



Antwort auf: Beschäftigungsverbot was steht mir zu

Sorry, aber ich finde, wer um Rat fragt - und es offensichtlich noch nicht besser weiß oder auf Basis einer Falschinfo von z.B. Kollegen/Freunden fragt - hat das Recht, eine unvoreingenommene, sachliche Antwort zu erhalten. Ganz sicher darf man darauf hinweisen, dass z.B. ein BV nicht automatisch ist und man sich darauf nicht verlassen sollte - aber auch das kann man tun, ohne jemandem sofort negative Absichten zu unterstellen. Wisst ihr, ob nicht evt. eine Kollegin gesagt hat "du bekommst eh ein BV"? Und sie davon ausgeht, das entspricht der Wahrheit? Kann es nicht auch sein, sie möchte sich nur "für den Fall, daß" erkundigen und hat es dummerweise für euren Geschmack nicht deutlich genug als hypothetische Frage gekennzeichnet? Selbst vor Gericht gilt "im Zweifel für den Angeklagten" - davon ist hier oftmals nicht zu spüren. Da wird in fröhlicher Selbstgerechtigkeit Arbeitsunwilligkeit unterstellt, Betrugsabsichten usw. Schade.

von cube am 23.11.2017, 13:10



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mag sein. aber ihre antwort ist auch nicht gerade normal freundlich oder?

von mellomania am 23.11.2017, 13:14



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Warum auch. Bevor sie auch nur eine sachliche Antwort erhalten hat, wird sie erst mal abgeurteilt. Da würde ich mich auch ziemlich ärgern bzw. angegriffen fühlen.

von cube am 23.11.2017, 13:19



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Ich bin stehe seit ca 17 Jahren im Berufsleben , ich gehe nicht von einem Bequemlichkeits BV aus. Habe unter anderen Private Situation gesagt das beinhaltet nicht immer Private Probleme( was gemeint wurde), sondern Alter Grunderkrankungen die halt leider auch eine Rolle spielen. somit hat mein FA schon gesagt das er mich ins BV schickt, habe dies nur noch nicht Wahrgenommen da ich eine weile Urlaub habe. Das tut ja eigenlich ja nix zur Sache da es mit um die Frage ging wie das BV Gehalt gerechnet wird. Ich will niemanden Persönlich Angreifen möchte doch nur eine Antwort. bin das erste mal schwanger und kenn mich halt nicht aus:

von kathi131 am 23.11.2017, 13:21



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der arzt darf dich nur ins bv schicken, wenn medizinische gründe da sind, die das leben von mutter und kind bei weiterbeschäftigung gefährden. du erhälst das, was du ohne bv bekommen würdest. wenn es aber um die arbeitsbedingungen geht im kh, dann DARF!!!! der arzt kein bv ausstellen. sondern nur der AG über eine gefährdungsbeurteilung.

von mellomania am 23.11.2017, 13:26



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Hi. Also, ein BV spricht dein AG aus nachdem er eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen hat. Sieht dein FA gesundheitliche Probleme, die mit der Schwangerschaft zu tun haben, kann er dich krankschreiben, jedoch kein BV ausstellen. Bei einem BV erhältst du dein normales Gehalt weiterhin.

von cube am 23.11.2017, 13:26



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der arzt kann sehr wohl eine bv aussprechen. sind es kurzzeitige medizinische gründe wie z.b. übelkeit oder so ,dann folgt eine krankschreibung. sind es langfristige probleme kann er ein bv aussprechen

von mellomania am 23.11.2017, 13:28



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Oke. des heißt ich sollte mein Gesellengehalt weiter bekommen ohne schichtzulagen natürlich?

von kathi131 am 23.11.2017, 13:31



Antwort auf: Beschäftigungsverbot was steht mir zu

was verdienst du jetzt? gesellengehalt ohne schicht zulage oder normal mit schicht? also JETZT gerade? DAS bekommst du weiter WENN ein BV ausgesprochen wird. weiß dein AG überhaupt schon bescheid?

von mellomania am 23.11.2017, 13:33



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Gehalt plus schicht zulage. Nein noch nicht da ich ja Urlaub habe und am Montag nochmal an Termin beim FA dann würde ich es schon gleich sagen. Nur leider sind die Letzten drei Monate schon zwei Schwesten auf meiner Station schwanger geworden und ins BV gegangen. Und da war ganz schön miese Stimmung was ich auch versteh irgendwie da ja von jetzt auf gleich die Arbeitskraft fehlt und wenn ich jetzt a noch zum Chef geh dann flippt der aus da er eh nicht einfach ist.

von kathi131 am 23.11.2017, 13:41



Antwort auf: Beschäftigungsverbot was steht mir zu

Ein individuelles BV gibt es nur aufgrund schwangerschaftbedingter Beschwerden - direkter Zusammenhang zwischen Beschwerden und Schwangerschaft. Grunderkrankungen zählen nicht dazu. Für Grunderkrankungen gibt es nur eine AU. Wir wollen dich nicht ärgern, aber manchmal ist die Antwort, die man bekommt, eben nicht die, die man sich vorgestellt hat. Hier gibt es Antworten, die mit geltendem Recht übereinstimmen, keine Gefälligkeitsantworten.

Mitglied inaktiv - 23.11.2017, 13:46



Antwort auf: Beschäftigungsverbot was steht mir zu

ich wollte hier Antworten und die hab ich ja jetzt gekriegt :-). ein bisschen schlauer bin ich ja jetzt. und was die Schwangerschaft noch bringt weiß ich auch nicht . und mir ist schon klar das nicht jede antwort die schönste ist

von kathi131 am 23.11.2017, 13:55



Antwort auf: Beschäftigungsverbot was steht mir zu

So kann’s gehen. Sie meinte, ein Arzt darf kein BV aussprechen, das ist Sache des AGs . Sei’s drum - es geht mir nicht ums Recht haben. Wenn der Arzt das unter bestimmten Umständen doch kann, um do besser für diejenigen, die es betrifft.

von cube am 23.11.2017, 16:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot was steht mir zu

War auf Einwand von mellomania weiter oben bezogen!

von cube am 23.11.2017, 16:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot was steht mir zu

doch. §3 abs 1 MuschG.

von mellomania am 24.11.2017, 14:39



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