kathi131
Hallo ich habe meine Ausbildung zur Krankenschwester am 31.8.17 abgeschlossen arbeite seit her im selben KH. nun bin ich in der 6 ssw noch früh ich weiß. Was steht mir da jetzt zu als fortlaufender Lohn im BV, hat mein Lehrlingsgehalt Auswirkungen auf die nächsten Monate meines Gehalts. Grüße Kathi131
Hallo, sollte der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausstellen erhalten Sie den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Die Auszubildendenvergütung spielt also keine Rolle. Liebe Grüße NB
Tina_33
Wer sagt dass du nicht arbeiten kannst?
Mitglied inaktiv
Was ist das für eine Einstellung? Dein AG weiß offensichtlich nichts von deiner Schwangerschaft, aber du weißt jetzt schon, dass du nicht mehr arbeiten wirst? In KH gibt es genügend unschädliche Ersatztätigkeiten für Krankenschwestern. Es muss lediglich die Gefährdungsbeurteilung gemacht werden.
kathi131
Es ist eine FRAGE. !!!!! Das heißt nicht das man über mich urteilen kann, da keiner meine Private Situation kennt. Habe mir in diesen Forum Hilfe erhofft und nicht das ich sofort verurteilt werde.
Mitglied inaktiv
Auf eine Frage kann man eine Rückfrage stellen. Um die private Situation geht es im BV nie. Da geht es immer nur um Gefährdungen, die vom Arbeitsplatz ausgehen. Das MuSchG soll werdende Mütter vor Gefährdungen am Arbeitsplatz schützen. Dafür gibt es dann in deinem Fall wahrscheinlich eine Ersatztätigkeit im KH. Für private Probleme muss anderweitig nach Lösungen gesucht werden. Das hier ist eine Rechtsauskunft. Das soll heißen, dass hier nur Antworten gegeben werden, die mit geltendem Recht in Einklang stehen.
mellomania
auf ein bv welches doch noch gar nicht feststeht. wer als erstes nach geld fragt, welches er bekommt wenn er nicht arbeitet warum auch immer ist mir suspekt. du musst deine schwangerschaft mitteilen. dann greifen GESETZE . also eine gefährdungsbeurteilung durch den arbeitgeber. DANN eventuell vielleicht mal sehen bekommst du ein bv. aber nur wenn dir der AG KEINEN anderen arbeitsplatz zuweisen kann. wenn er das kann, egal welchen arbeitsplatz, auch administration oder ablage, MUSST!!!!!!!! du den annehmen. erst wenn da gar nix! geht, DANN bv. daher ist deine frage völlig unsinnig bevor überhaupt mal irgendwas feststeht. das ist die hilfe, die dir hier gegeben werden kann, auch frau bader wird genau das gleiche antworten. das sind GESETZE! kein wünsch-dir-was
cube
Du hast keine Rückfrage gestellt, sonder auf Grund einer Frage eine Unterstellung geäußert. Kommt es dir eigentlich manchmal in den Sinn, dass es nicht so richtig dolle ist, jedem automatisch etwas Negatives zu unterstellen? Ehrlich, deine Art gegenüber den Menschen, die hier Rat suchen, finde ich zunehmend unverschämter.
mellomania
aber sorry. es ist noch gar nix!!!!!!! in die wege geleitet, und sie fragt schon nach bequemlichkeitsbv. das geht halt auch nicht.
cube
Sorry, aber ich finde, wer um Rat fragt - und es offensichtlich noch nicht besser weiß oder auf Basis einer Falschinfo von z.B. Kollegen/Freunden fragt - hat das Recht, eine unvoreingenommene, sachliche Antwort zu erhalten. Ganz sicher darf man darauf hinweisen, dass z.B. ein BV nicht automatisch ist und man sich darauf nicht verlassen sollte - aber auch das kann man tun, ohne jemandem sofort negative Absichten zu unterstellen. Wisst ihr, ob nicht evt. eine Kollegin gesagt hat "du bekommst eh ein BV"? Und sie davon ausgeht, das entspricht der Wahrheit? Kann es nicht auch sein, sie möchte sich nur "für den Fall, daß" erkundigen und hat es dummerweise für euren Geschmack nicht deutlich genug als hypothetische Frage gekennzeichnet? Selbst vor Gericht gilt "im Zweifel für den Angeklagten" - davon ist hier oftmals nicht zu spüren. Da wird in fröhlicher Selbstgerechtigkeit Arbeitsunwilligkeit unterstellt, Betrugsabsichten usw. Schade.
mellomania
mag sein. aber ihre antwort ist auch nicht gerade normal freundlich oder?
cube
Warum auch. Bevor sie auch nur eine sachliche Antwort erhalten hat, wird sie erst mal abgeurteilt. Da würde ich mich auch ziemlich ärgern bzw. angegriffen fühlen.
kathi131
Ich bin stehe seit ca 17 Jahren im Berufsleben , ich gehe nicht von einem Bequemlichkeits BV aus. Habe unter anderen Private Situation gesagt das beinhaltet nicht immer Private Probleme( was gemeint wurde), sondern Alter Grunderkrankungen die halt leider auch eine Rolle spielen. somit hat mein FA schon gesagt das er mich ins BV schickt, habe dies nur noch nicht Wahrgenommen da ich eine weile Urlaub habe. Das tut ja eigenlich ja nix zur Sache da es mit um die Frage ging wie das BV Gehalt gerechnet wird. Ich will niemanden Persönlich Angreifen möchte doch nur eine Antwort. bin das erste mal schwanger und kenn mich halt nicht aus:
mellomania
der arzt darf dich nur ins bv schicken, wenn medizinische gründe da sind, die das leben von mutter und kind bei weiterbeschäftigung gefährden. du erhälst das, was du ohne bv bekommen würdest. wenn es aber um die arbeitsbedingungen geht im kh, dann DARF!!!! der arzt kein bv ausstellen. sondern nur der AG über eine gefährdungsbeurteilung.
cube
Hi. Also, ein BV spricht dein AG aus nachdem er eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen hat. Sieht dein FA gesundheitliche Probleme, die mit der Schwangerschaft zu tun haben, kann er dich krankschreiben, jedoch kein BV ausstellen. Bei einem BV erhältst du dein normales Gehalt weiterhin.
mellomania
der arzt kann sehr wohl eine bv aussprechen. sind es kurzzeitige medizinische gründe wie z.b. übelkeit oder so ,dann folgt eine krankschreibung. sind es langfristige probleme kann er ein bv aussprechen
kathi131
Oke. des heißt ich sollte mein Gesellengehalt weiter bekommen ohne schichtzulagen natürlich?
mellomania
was verdienst du jetzt? gesellengehalt ohne schicht zulage oder normal mit schicht? also JETZT gerade? DAS bekommst du weiter WENN ein BV ausgesprochen wird. weiß dein AG überhaupt schon bescheid?
kathi131
Gehalt plus schicht zulage. Nein noch nicht da ich ja Urlaub habe und am Montag nochmal an Termin beim FA dann würde ich es schon gleich sagen. Nur leider sind die Letzten drei Monate schon zwei Schwesten auf meiner Station schwanger geworden und ins BV gegangen. Und da war ganz schön miese Stimmung was ich auch versteh irgendwie da ja von jetzt auf gleich die Arbeitskraft fehlt und wenn ich jetzt a noch zum Chef geh dann flippt der aus da er eh nicht einfach ist.
Mitglied inaktiv
Ein individuelles BV gibt es nur aufgrund schwangerschaftbedingter Beschwerden - direkter Zusammenhang zwischen Beschwerden und Schwangerschaft. Grunderkrankungen zählen nicht dazu. Für Grunderkrankungen gibt es nur eine AU. Wir wollen dich nicht ärgern, aber manchmal ist die Antwort, die man bekommt, eben nicht die, die man sich vorgestellt hat. Hier gibt es Antworten, die mit geltendem Recht übereinstimmen, keine Gefälligkeitsantworten.
kathi131
ich wollte hier Antworten und die hab ich ja jetzt gekriegt :-). ein bisschen schlauer bin ich ja jetzt. und was die Schwangerschaft noch bringt weiß ich auch nicht . und mir ist schon klar das nicht jede antwort die schönste ist
cube
So kann’s gehen. Sie meinte, ein Arzt darf kein BV aussprechen, das ist Sache des AGs . Sei’s drum - es geht mir nicht ums Recht haben. Wenn der Arzt das unter bestimmten Umständen doch kann, um do besser für diejenigen, die es betrifft.
cube
War auf Einwand von mellomania weiter oben bezogen!
mellomania
doch. §3 abs 1 MuschG.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe zu Juli eine satte Gehaltserhöhung (mehr als 800 Euro) bekommen (ich habe einen neuen Aufgabenbereich in Leitungsposition angetreten und die Gehaltserhöhung war längst überfällig). Fast zeitgleich hat mir meine Ärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen, sodass ich nur noch 4 Std. am Tag (also 50%) ...
Guten Tag, ich bin hauptberuflich Beamtin und habe einen minijob, für den ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden soll. Ich habe ein vertraglich festgelegtes Grundgehalt von 180€, alle Stunden darüber werden als Überstunden ausgezahlt. Ich komme immer auf meine 500€. Wird nun im Beschäftigungsverbot "nur" das Grundgehalt gezahlt oder d ...
Hallo :) ich befinde mich seit 2 Wochen im Beschäftigungsverbot (von Arzt), mein Chef schreibt mir aber ständig WhatsApp dass ich noch dies oder jenes erledigen soll. War jetzt schon 2x im Geschäft deshalb. Wenn ich dann denke, jetzt ist alles erledigt kommt die nächste WhatsApp mit iwas. Habs Gefühl er will mir noch was reindrücken, weil ich ...
Hallo :) ich bin seit 9 wochen Krankgeschrieben, und habe gestern erfahren das ich schwanger bin. Mein AU läuft jetzt am Freitag den 21.03 ab, wie ist das wenn ich am Montag den 24.03 einen Beschäftigungsverbot kriege, kriege ich dann mein Grundgehalt vom Arbeitgeber oder würde ich die kommende 9 Monate vom Krankenkasse bezahlt ?
Sehr geehrte Frau Bader, leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher. Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...
Hallo Frau Bader, zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Rückkehr Arbeitsplatz während Stillzeit
- Überweisung wird nicht ausgeführt
- Unterhalt, umgangsrecht