Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt während BV nach Elternzeit

Frage: Gehalt während BV nach Elternzeit

Wuselnessa

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Zunächst mal Frohe Weihnachten! Bis zum 30.11. lief die Elternzeit meines ersten Kindes. Ich habe mit meinem AG eine Stundenreduzierung ab Wiedereintritt (01.12.) vereinbart. Während des letzten Monats meiner EZ bin ich unerwartet schwanger geworden, habe dies meinem AG auch direkt mitgeteilt. Aufgrund von Komplikationen wurde ich jedoch ab 2.12. direkt im Anschluss an die Elternzeit ins BV geschickt. Zum Thema Gehalt: Ich habe mit meiner Krankenkasse telefoniert, die besagt, dass ich während des BV das Durchschnittsgehalt (13 Wochen) von VOR meiner Elternzeit bekomme. Trotz Änderung auf Teilzeit, weil ich ja noch nicht zur Arbeit angetreten war. Habe gestern meine Abrechnung bekommen - ich habe nur mein Teilzeitgehalt bezahlt bekommen. (BV ist darauf vermerkt) Ist das jetzt doch so richtig? Ich wünsche entspannte Feiertage!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden. Also den TZ-Lohn. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Korrekt dein AG überweist den Lohn laut aktueller Vereinbarung... Du wolltest in Teilzeit zurückkehren.


Mitglied inaktiv

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du bekommst genau das was du mit dem AG vereinbart hattest - das TZ Gehalt. Da kann auch die Krankenkasse nichts dran ändern.


Felica

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Da hat die KK mist erzählt. Es gibt das TZ-Gehalt. Maßgeblich ist das es sich um eine längerfristige Änderung handelt. Für VZ müsstest du auch VZ arbeiten können. Ein BV soll dich aber nicht besser stellen. Da ihr mit dem TZ-Gehalt doch auch gerechnet habt dürfte das ja auch nicht überraschend kommen. Zum Mutterschutz gibt es dann auch TZ. Wäre anders wenn du die TZ auf die EZ befristet hättest. Dann hättest du die EZ zum neuen mutterschutz vorzeitig beenden können und hättest VZ bekommen.


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