Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt während Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehalt während Beschäftigungsverbot

Sina-Kathrin

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Hallo ich frage mich wie mein Gehalt berechnet wird, wenn ich während der Elternzeit des 1. Kindes wieder schwanger werde und dann im Anschluss der Elternzeit des 1. Kindes direkt ins Beschäftigungsverbot geschickt werde? VG Sina-Kathrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das BV kann erst ab dem ersten TAg nach der eZ eine Rolle spielen. Während der EZ kann man kein BV bekommen. Und dann erhält man den Lohn, den man ohne Bv bekommen würde. Liebe Grüße NB


mellomania

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während der elternzeit selber erhälst du kein bv und auch keinen lohn. was ist für nach der EZ schriftlich vereinbart? DAS erhälst du, sollte ein bv kommen. also du musst eine kinderbetreuung für kind1 haben und eben so zu arbeiten nach der ez. das bekommst du bezahlt. wenn der AG aber einen ersatzarbeitsplatz für dich hat, musst du diesen annehmen. weiß der arbeitgeber von der erneuten schwangerschaft? wie lange hattest du elternzeit für kind1? du erhälst im mutterschutz für kind2 eben nur das, was vereinbart war was du arbeitest nach der elternzeit.


Sina-Kathrin

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Also ich befinde mich derzeit im 2ten Jahr meiner Elternzeit von Kind Nummer 1. Es ist ein zweites Kind geplant aber ich bin noch nicht Schwanger. Sollte ich Schwanger werden während meiner Elternzeit bekomme ich ab dem Zeitraum ab dem die Elternzeit von Kind Nummer 1 vorbei ist ein Beschäftigungsverbot. Nun habe ich aber Angst dass ich während des Beschäftigungsverbot kein Gehalt bekomme.


Mitglied inaktiv

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Beispiel.... Du bist schwanger und die ez ist noch nicht vorbei... Kein Lohn Nach der Elternzeit würdest du 20h arbeiten können und entsprechend Vertrag ... Lohn für diese std Arbeitest du nach der Elternzeit Vollzeit nach Vertrag bekommst du im Falle bv Vollzeit Gehalt Verstehe irgendwie deine Frage nicht


Sina-Kathrin

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Ja ich würde wieder in Vollzeit arbeiten gehen. So ist es vertraglich festgehalten. Im Internet habe ich gelesen, dass sich das Gehalt, welches man während des BV bekommt aus den letzten 3 Monaten vor dem BV bzw. Vor der Schwangerschaft berechnet. Da ich dann ja aber noch in Elternzeit wäre, hätte ich von meinem AG kein Gehalt bekommen sondern nur Elterngeld und würde dementsprechend auch kein Gehalt während des BV bekommen.


Mitglied inaktiv

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Nein.. Da brauchst du keine Angst haben... Du bekommst deinen Lohn, als würdest du arbeiten.


Sina-Kathrin

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Ok. Vielen Dank für deine Antwort. :)


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