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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit Juli 2018 im Beschäftigungsverbot. Ich habe von meinem Arbeitgeber monatlich zu meinem Bruttolohn ein Fahrgeld und Kindergartenzuschuss bekommen, ebenso einen Tankgutschein über 44€. Zusätzlich gibt es für jedes Quartal eine Quartalsprämie & 1x jährlich eine Erholungsbeihilfe. Im April 2018 habe ich zusätzlich zum Fahrgeld & Kindergartenzuschuss die Quartalsprämie bekommen. Im Mai dann nur Fahrgeld und Kindergartenzuschuss zum Bruttolohn. Und im Monat Juni gab es zusätzlich eine Erholungsbeihilfe. Zählen diese Zahlungen alle zur Berechnung des Gehaltes in der Beschäftigungsverbotszeit mit rein? Da ja der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor dem Beschäftigungsverbot als Gehaltsgrundlage genommen wird... Danke schön einmal für ihre Hilfe! Sabrina
Hallo, durch das Beschäftigungsverbot sollen sie keinen Nachteil erleiden, deshalb müssen zusätzliche Zahlen ebenfalls geleistet werden. Eine Ausnahme gilt für Fahrgeld und eventuell den Tankgutschein, da dieser ihnen ja den Weg zur Arbeit sozusagen versüßen soll. Bezüglich der Quartalspremiere und der Erholungsbeihilfe stellt sich die Frage, ob die Handlung welche Bedingungen geknüpft sind, zum Beispiel bestimmte Auftragszahlen oder Ähnliches dann werden Sie diese nicht bekommen. Liebe Grüße NB
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