Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt bei individuellem Beschäftigungsverbot (Provision)

Frage: Gehalt bei individuellem Beschäftigungsverbot (Provision)

Resi_91

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zum 01.07.17 einen neuen Job begonnen, war zu dieser Zeit bereits in der 12. Woche schwanger. Da ich als Kundenberaterin mit Verkauf tätig bin, besteht mein Gehalt aus einem Fixgehalt und einer Provision. Durch die Einarbeitung habe ich in den ersten 3 Monaten eine feste Provision von 300€ erhalten (Dies ist auch vertraglich geregelt gewesen). Nun bin ich im Beschäftigungsverbot, da mein Arbeitgeber mir keine andere Tätigkeit anbieten kann. Die 3 Monate sind vorbei und ich bekomme nun laut Arbeitgeber nur noch mein Fixgehalt. Durch die fehlende Arbeit kann ich aber keine Provision erwirtschaften und laut Google heißt es, dass ich finanziell nicht benachteiligt werden darf in der SS. Was ist nun richtig? Herzlichen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ohne die Umstände zu kennen finde ich hier ein Beschäftigungsverbot seitens des Arbeitgebers merkwürdig. Hat er eine Gefährdungsprüfung durchgeführt? grundsätzlich müssen sie das bekommen, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Dies ist aber nicht bekannt, da ja noch nicht feststeht, wie hoch die Provision wäre. Nach meinem Dafürhalten müssten Sie deshalb das bekommen was Sie in den ersten drei Monaten erhalten haben. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

sorry, wie begründet dein arbeitgeber denn das bv? das ist ein ganz normaler ungefährlicher arbeitsplatz. das verstehe ich nicht


la-floe

Beitrag melden

hi, ich bin langjährig als Kundenberaterin mit Verkauf (und auch AD nach Absprache) tätig gewesen und habe in dieser Zeit 2 Kinder bekommen. Wo genau siehst du jetzt den Grund für das BV. Und zu deiner Frage: selbst WENN (und das bezweifel ich) das BV rechlich standhält bei einer Überprüfung, wieso genau forderst du Provision? Die Provision gibt es prozentual auf von dir generierten Umsatz. Auch, wenn du ohne BV keinen Umsatz machst bekommst du keine Provision. Wieso also jetzt? Mein Tipp: geh weiter arbeiten. floe


Resi_91

Beitrag melden

Ich habe ein INDIVIDUELLES BV durch meinen Arzt erhalten. Rechtlich hält es stand. Diese Tatsache an sich will ich auch nicht diskutieren. Fakt ist, ich würde gerne weiter arbeiten, ein anderer Arbeitsplatz ist aber nicht möglich und ich habe nun finanzielle Probleme, obwohl es genügend Schwangere gibt, die ihre Provision weiterbezahlt bekommen, obwohl sie im BV sind da scheinbar das Gehalt der letzten 3 Monate zählt.


mellomania

Beitrag melden

der arzt kann dir kein bv aussprechen welches den arbeitsplatz betrifft. da bringst du gewaltig was durcheinander. wenn der arzt ein bv ausspricht, dann betrifft das ALLE tätigkeiten. wenn es den arbeitsplatz betrifft, was bei deiner arbeit eigentlich nicht sein kann, müsste das bv vom arbeitgeber kommen. daher ist da rechtlich mal gar nix sicher. da stimmt was nicht


Resi_91

Beitrag melden

Ich musste zu zwei Ärzten, habe alles mit der KK abgeklärt und der Arbeitgeber war ebenso damit einverstanden. Was stimmt dann rechtlich nicht? Spar dir hier bitte deine Kommentare, weil diese NICHTS mit meiner Frage zu tun haben. Ich will nicht wissen OB ich ein BV bekomme, sondern ob in diesem Fall auch das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate gezahlt wird. DANKE!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich würde auch sagen, da du ja nie eine Provision "erwirtschaftet" hast, kann man da ja keinen Schnitt von nehmen. wenn die feste Provision auf die ersten 3 Monate festgelegt war und ALLE Mitarbeiter betrifft und man danach eben keine mehr bekommt weil man diese selbst erwirtschaftet, dann dürftest du echt Pech haben. Es ist erstaunlich das man im Verkauf keine andere Tätigkeit für dich findet, du aber eigentlich arbeitsfähig sein sollst. das passt nicht. Selbst Telefondienst usw scheinen ja ausgeschlossen zu sein, damit ist es wirklich fraglich ob nicht eigentlich eine AU greifen müsste. den eine Grundvoraussetzung für ein BV ist die, das man eben grundsätzlich arbeitsfähig ist. Ich vermute mal wegen der kurzen Dauer die du dort erst tätig bist und das absehbar ist das du bald wieder ausfällst, war das für den AG eine "bequeme" Lösung.


mellomania

Beitrag melden

aber sauber ist die lösung eben nicht. dieser arbeitsplatz ist alles andre als gefährlich, daher wird die kk hoffentlich da einschreiten. provision wird eher ausfallen. dann musst du weiter arbeiten gehen wenn du es dir finanziell nicht leisten kannst. die regel, dass man beim bv daheim bleiben MUSS gilt nicht mehr. auch gegen das bv kann man arbeiten gehen, man kann eine frau also nicht mehr gegen ihren willen ins bv schicken


User-1753445573

Beitrag melden

Man bekommt im BV das Gehalt was man ohne BV erhalten würde. Da du ja noch gar keine eigene Provision erwirtschaftet hast, kann auch keine fiktive angenommen werden. Die 3 Monate gelten immer bei wechselnden Bezügen. Einfaches Beispiel: Du warst die letzen 3 Monate Teilzeit und nun Vollzeit. Wärst du mit dem Teilzeitgehalt während des BV einverstanden? Man kann es sich halt nicht immer so hindrehen wie es grade passt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, mir wurde heute ein Beschäftigungsverbot erteilt. Nun geht es um die Frage, wieviel Gehalt steht mir während der nächsten Monate bis zum Mutterschutz (ab 24.07.2012) zu. Zu meinem Festgehalt bekomme ich zusätzlich eine Provision ausbezahlt (immer einen Monat verzögert), die jedoch monatlich unterschiedlich ausfällt. ...

Liebe Frau Bader, ich bekomme meine Provision immer Rückwirkend und habe auf meine Frage noch keine Lösung gefunden. Ich bin seit dem 17.08.21 im Beschäftigungsverbot. Wie wird nun mein Gehalt errechnet? Normalerweise würde ich für Juli das Gehalt inkl. Provision im August erhalten. Aber dadurch, dass ich ja seit dem 17.08.21 im BV bin müsste do ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...