Leilani1987
Guten Tag!!! Ich habe mal eine komplizierte frage. Ich hoffe Sie können mir helfen. Kurz etwas zum Vorfeld. Ich habe am 13.8.14 eine Tochter bekommen. Bis zum 31.12.15 habe ich schriftlich Elternzeit beantragt. Da sollte ich angeben wie ich ab 1.1.16 arbeiten möchte (habe etwas von Teilzeit geschrieben). Nun versuche ich schon seit langem mit meiner Chefin ein Gespräch zu führen, wo wir besprechen wie es ab Januar weitergehen soll. Allerdings blockt sie mich immer wieder ab. Es gibt jetzt also nur den Vertrag mit vollzeit. Wir haben jetzt die Frohe Botschaft erfahren ein 2. Kind zu bekommen. Ich gehe davon aus das ich wieder Beschäftigungsverbot bekomme (gesundheitliche gründe ...). Wie berechnet sich denn da jetzt das Gehalt? Ich habe ja nun nur den vollzeitvertrag. Da die Chefin nicht mit mir reden möchte. Vielen Dank für Ihre Antwort, und die Antworten von anderen!!!
Hallo, wenn Sie sich nicht auf die Teilzeit geeinigt haben, tritt der alte Vollzeitvertrag in Kraft und dementsprechend bekommen Sie auch den Mutterschaftslohn. Liebe Grüße NB
Colien07022004
Perfekt und herzlichen Glückwunsch! Du erhälst dein Gehalt nach Beendigung der EZ (ab 01.01.16) laut Vertrag, dass bedeutet, dass du dein Vollzeitgehalt erhälst. Das wirkt sich ja positiv bei der Berechnung des EG für das kommende Kind aus, ein paar Monate hast du aber auch 0 Runden drin, da deine Tochter ja schon über 12 bzw 14 Monate ist. Liebe Grüße
Leilani1987
Danke für die Antwort. Ich habe seit dem 15.9 einen MiniJob zur Überbrückung. leider wollte mich die Chefin da schon nicht mehr haben. Das Geld von da würde mir auch bei einem Beschäftigungsverbot zustehen, richtig? Nun muss sie nich ja so oder so behalten. Sie müsste mich ja eigentlich auch wieder beschäftigen. Aber sie will nicht.
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