Mariniii1911
Hallo Frau Bader, unser erstes Kind wurde am 6.9.2018 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Die Elternzeit habe ich für den Mutterschutz unterbrochen. Unser 2. Kind wurde jetzt am 11.8.2020 geboren. Ich würde jetzt gern wieder 2 Jahre Elternzeit plus die verbleibende Elternzeit von unserem ersten Kind beantragen. Ist es egal ob ich erst die Elternzeit von Kind 1 an den Mutterschutz anhänge und anschließend die „neue“ Elternzeit, oder macht das einen Unterschied, zumal das erste Kind während der Elternzeit 3 Jahre alt wird? Herzlichen Dank und liebe Grüße
Hallo, an diesem Tag werden ganz wunderbare Menschen geboren, es ist auch der Geburtstag von meinem Mann. Sinnvoll ist es, jetzt erst einmal, wie beantragt, die zwei Jahre für das zweite Kind zu nehmen. Sie können die Restzeit des ersten Kindes, bis zu 24 Monate, dann, auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers, bis zu dessen achten Geburtstag hintendran hängen. Liebe Grüße NB
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Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
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