Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geburt 4 Monate nach der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geburt 4 Monate nach der Elternzeit

rike2014

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Hallo FrauBader, Bin z.Zt. in Elternzeit von meiner ersten Tochter. Diese elternzeit geht noch bis 05.02.2017. arbeite auf 450€ in meiner alten Arbeitsstelle. meine Frage: wenn die Geburt 4 Monate nach der Elternzeit ist würde ich dann noch das Mutterschaftsgeld vom ersten kind bekommen? Wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende?. Oder muss das Kind in der Elternzeit kommen um das Mutterschaftsgeld vom ersten Kind zu bekommen? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für das EG zählen die Einkünfte der letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG o EG Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das kommt darauf an welch Vertrag zum Mutterschutz zählt. Elternzeit beenden kann man nur wenn noch Elternzeit ist. Wie willst Du denn nach der Elternzeit arbeiten?


rike2014

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Ich meinte reicht es in der elternzeit schwanger zu werden um das Mutterschaftsgeld vom ersten kind zu bekommen oder muss das Kind in der Elternzeit auf die Welt kommen um das Mutterschaftsgeld vom ersten kind zu bekommen??


Sternenschnuppe

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Wie ich schrieb. Du bekommst in der Höhe das Mutterschutzgeld je nachdem welcher Vertrag gültig ist. In der Elternzeit kann man diese beenden zum neuen Mutterschutz. Nach der Elternzeit je nachdem wie Du dann vertraglich arbeitest.


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