Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freigestellt und Kinderwunsch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Freigestellt und Kinderwunsch

Sarah_1979

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Guten morgen Fr. Bader. Nach 15 jähriger Betriebszugehörigkeit in Leitender Position erhielt ich vor 4Wochen eine mündliche Verhaltensbedingte Kündigung. Nach Ablauf meiner Krankmeldung (schweres Mobbing) bot ich nun vergangenen Montag erneut meine Arbeitskraft an, da ich noch immer keine schriftl. Kündigung erhalten habe. Daraufhin wurde ich unwiederruflich freigestellt. Auch eine mündliche Abmahnung (vor 8Wochen, mit fragwürdigen Inhalten) liegt mir nicht schriftlich vor. Ich habe bereits 2 FG hinter mir und meine Chancen erneut SS zu werden sind aufgrund meiner sehr schlechten Werte sehr gering. Aber wenn ich nicht jetzt ss werde, war es das endgültig. Ich bin so verzweifelt. Unterliege ich noch dem Kündigungsschutz, solange mir nichts schriftl. vorliegt? Wie verhält es sich mit einer Kündigungsschutzklage? Was wäre, wenn ich diesen zyklus ss werde, z.B. in 3Wochen positiv teste, und mir aber innerhalb der nächsten 2wochen die schriftl. Kündigung zugeht. Offizielle Kündigungsfrist lt. meinem Vertrag wäre zum Quartalsende, sechs Monate. Bitte helfen Sie mir. Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Kündigung unterliegt der Schriftform, ohne schriftliche Kündigung besteht der Arbeitsvertrag weiter. Liebe Grüße NB


cube

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Hi! Fr. Bader wird darauf nicht antworten, da es sich nicht um ein Thema im Zusammenhang mit einer bereits bestehenden Schwangerschaft oder sonstigen Themen rund um Baby, Elternzeit etc. und Job handelt. Solange keine schriftliche Kündigung vorliegt, bist du unter Vertrag. So hart das bestimmt alles für dich ist - dein AG ist nicht dafür verantwortlich, ob du schwanger werden kannst. Inwiefern sollte er dafür verantwortlich sein, dir für eine Schwangerschaft die passenden Voraussetzungen zu schaffen? Ob eine Klage Erfolg hat, solltest du mit Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen. Ob die verhaltensbedingte Kündigung rechtens ist, kann hier keiner ohne Detailinformationen beurteilen. Alles Gute!


Mitglied inaktiv

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Wenn du schwanger sein solltest zum Zeitpunkt der schriftlichen Kündigung, dann unterliegst du zwar dem Kündigungsschutz. Allerdings ist eine verhaltensbedingte Kündigung trotzdem jederzeit möglich, über die Aufsichtsbehörde. Das Verfahren wird in die Wege geleitet werden und dich zusätzlich belasten. Da die Kündigung bereits mündlich ausgesprochen ist, wäre es deinerseits angebracht, die Konsequenzen zu ziehen und was neues zu suchen. Wenn du jetzt schwanger werden kannst, dann kannst du es auch in 3-6 Monaten noch werden. Ich halte es für ungünstig, sich mit dem AG eine solche Schlammschlacht zu liefern und gleichzeitig bei ungünstigen körperlichen Voraussetzungen auch noch krampfhaft eine Schwangerschaft anzugehen. Schwanger wird man leichter, wenn das Leben geordnet verläuft und man entspannt ist. Empfehlung meinerseits: such dir eine neue Stelle und mach einen beruflichen Neuanfang, und investiere deine Kräfte erst mal in ein gutes Arbeitsverhältnis mit einem anderen AG.


Sarah_1979

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Danke für eure Rückmeldung. Nun ja, diese Sache ist doch sehr komplex. Ich hatte mein komplettes Leben auf meinen Job ausgelegt. Meinen Kinderwunsch zugunsten des AG immer nach hinten gestellt. Dann hatten wir einen heftigen finanziellen Engpass. Ich dachte, ich bin ja noch jung genug - schön blöd, das weiss ich jetzt auch. Aber da wusste ich noch nicht, dass ich mit 32jahren in die "Wechseljahre" komme. Ja: hätte, könnte, wäre.... Natürlich bin ich auf Jobsuche. Ich hoffe auf eine Abfindung, die mir einen Neustart ermöglicht, ob schwanger oder nicht. Ich liebte diesen Job, und vermisse viele Kollegen und Kolleginnen. Ich hätte nie gedacht, dass ich einmal zum Mobbing Opfer würde. Nun denn. Dann muss der Anwalt alles weitere erledigen. Euch alles Gute.


Mitglied inaktiv

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Abfindung bei verhaltensbedingter Kündigung halte ich für unrealistisch.


Strudelteigteilchen

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Ich nicht. Die Sache ist die: Wenn der Spaß vor Gericht geht, muß der AG die verhaltensbedingte Kündigung begründen, und das ist oft nicht leicht. Zumal wenn sie - wie in diesem Fall nach Schilderung der AP - nur vorgeschoben ist. Vor Gericht endet die Sache fast immer mit einem Vergleich, der meistens auch nichts anderes ist als eine Abfindung. Da ist es für den AG mitunter billiger, gleich eine Abfindung zu zahlen und sich die Gerichtsverhandlung zu sparen.


cube

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Bzgl. Abfindung: ist die Kündigung nicht gerechtfertigt, lautet die Klage ja auf Wiedereinstellung, was in der Regel auf eine Abfindung hinausläuft. Und auch, wenn der AN Fehlverhalten an den Tag legt, welches eine Kündigung grundsätzlich rechtfertig - es bedarf nur einer Abweichung der Rechtsvorgaben zur Kündigung und schon stehen die Chancen auf Abfindung gut. Echtes Bspl.:AN bestiehlt den AG - nachweisbar. Dennoch erhält der MA eine Abfindung, da die Kündigung auf Grund Formfehlers nicht haltbar war. Erst im Anschluss konnte die formgerechte Kündigung "wiederholt werden".


Mitglied inaktiv

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Zunächst geht die Kündigung gar nicht über das Arbeitsgericht, sondern per Antrag über die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Wenn ausreichende Gründe vorliegen, die zweifelsfrei belegen, dass eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertig ist, wird die Behörde die Kündigung zulassen. Eine Abfindung ist dann nicht zu erwarten. Da ich die Gründe nicht kenne, werde ich mich hüten eine Prognose abzugeben, ohne nicht zuvor auch die Argumente des AGs gehört zu haben. @ Sarah, wenn du eine Abfindung wünschst, dann wäre der richtige Weg einen Aufhebungsvertrag anzubieten, dann kannst du die Abfindung aushandeln. Immerhin spart ihr euch dann den Nervenkrieg des Kündigungsverfahrenes und der AG spart sich die Gebühren für das Verfahren.


Strudelteigteilchen

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Aber Du HAST eine Prognose abgegeben, indem Du es als unrealistisch abgetan hast. Aber gut, daß Du jetzt zurückruderst. Geht doch!


Mitglied inaktiv

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Wenn die Aufsichtsbehörde die Kündigung zuläßt, dann gibt es keine Abfindung. Das ist keine Prognose sondern eine Feststellung. Eine Abfindung wird dort nicht ausgehandelt.


mellomania

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das ist doch eine ganz normale kündigung sonst nix. sie ist nicht schwanger, daher auch nix mit abfindung oder mutterschutzrichtlinien ode was auch immer. und nur schwanger werden um den job zu behalten oder eine abfindung zu kassieren? seltsam....


Nelie1113

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Mir fällt es in letzter Zeit extrem auf, dass hier von mellomania immer wieder unterstellt wird, dass einige der Fragestellerinnen ihre Kinder planen um Geld zu bekommen. Ich finde dies extrem dreist. Auch in diesem Fall. Die AP ist wahrscheinlich lt. ihrem Usernamen 38. Sie hat zwei Fehlgeburten hinter sich, sie hat einfach keine Zeit mehr. Sie war 14 Jahre in der Firma. Auch der Ratschlag, sie solle sich was neues suchen und erst mal dort durchstarten ist wohl in diesem Fall nicht sehr hilfreich. Aber ich glaube inzwischen, dass die Weisheit: "Was Paul über Paula sagt, sagt viel mehr über Paul aus, als über Paula" hier sehr zutrifft. Nur meine 5 Cent hierzu.


Mitglied inaktiv

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uriah wird fuchtig bei bv's, mellomania bei der reinen kinderplanung. was erstere antreibt, weiß der geier. bei mellomania könnte es die migräne sein (an der ich übrigens auch leide, aber auch ich habe mein 2.kind finanziell extrem genau kalkuliert!)


Strudelteigteilchen

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Das ist so ein typischer Fall von "Wie man es macht, macht man's verkehrt!" Ich lese hier regelmäßig das Gebrüll so mancher Dame, wenn die Frage kommt: "Ich habe ein Baby und das Geld reicht hinten und vorne nicht. Wo kann ich noch was beantragen?" Die Antwort lautet regelmäßig: "Das hast Du doch vorher gewußt!" Aber wenn man vorher plant und rechnet, dann schreien auch welche - und teilweise sind es sogar die gleichen. Ich finde es völlig legitim, daß man sich VOR der Schwangerschaft durchrechnet, welche Gelder man in welchem Fall bekommt oder nicht bekommt. Und ich finde es ebenso legitim, daß man versucht, das so zu optimieren, daß man bei geringstmöglichen finanziellen Einbußen möglichst lange beim Kind zu Hause bleiben kann. Feddich. Sonst können wir auch alle staatlichen Gelder "rund ums Kind" abschaffen und Verhütung gleich mit verbieten: Kinder sind zu nehmen, wie Gott sie einem schenkt, und dann sieh zu, wie Du Dein Kind über die Runden bekommst. Jegliche Planung diesbezüglich ist Bäh und zu verurteilen und wird daher auch nicht goutiert.


Mitglied inaktiv

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Also ich kann es gut nachvollziehen. Wir planen auch gerade und wägen alle Optionen ab - dabei stehe ich dann auch teils im regen Kontakt mit den entsprechenden "Fachbereichen". Empfinde ich als völlig OK. Anders sieht es aus wen man eben vorsätzlich mit Betrug plant.


Sarah_1979

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Sorry- Ich wollte hier keine Grundsatzdiskussion lostreten. Ja, ich werde bald 39. Ich bin nicht krank, bloss, in extrem frühe Wechseljahre gekommen. Das wusste ich mit 32 Jahren nicht und ich habs mir bei Gott nicht ausgesucht. Ich bin verantwortungsbewußt - und zwar so sehr, dass ich meinen Kiwunsch immer aufgeschoben habe, weil es finanziell oder umständehalber nicht passte. Und nun bekomme ich die volle Breitseite für meine stetige Hilfsbereitschaft für andere ab. Therapeutin halt. Aber nach 15 Jahren, unverschämt und völlig ungerechtfertigt vom AG abserviert zu werden ist n echt mieses Gefühl. Seid mir nicht böse, aber Unterstellungen sind echt das letzte, was ich gerade brauchen kann! Dennoch danke ich den anderen aufrichtig für konstruktive Meinungen und gute Ratschläge. Ich klinke mich an dieser Stelle wieder aus. Es hilft mir leider nicht weiter. Ich wünsche den konstruktiven Ratschlägigen alles Gute und den Anderen, dass sie sowas mieses auch mal erleben, damit sie ihre oberflächlichen Vorverurteilungen überdenken. Tschüss


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