micfisch
Sehr geehrte Frau Bader, mein ersten Kind habe ich am 07.06.18 geboren, befinde mich in meiner für 2 Jahre beantragten Elternzeit und arbeite nicht. Ich bin wieder schwanger, ET ist der 22.08.20. Meine bisher beantrage Elternzeit endet am 06.06.20. Ich wäre dann also ab dem 11.07.20 für Kind 2 in Mutterschutz. Eine Wiederaufnahme meiner Arbeitstätigkeit für gut einen Monat halte ich nicht für sinnvoll und wollte deswegen meine Elternzeit einfach auf 3 Jahre verlängern. Habe ich dadurch Nachteile? Ich bin privatversichert. Bekomme ich vom Arbeitgeber in der Mutterschutzzeit wieder mein letztes Nettogehalt abzüglich der 13 Euro? Oder entfällt das, wenn ich in Elternzeit bin? Würde ich einen Arbeitgeberzuschuss für das Mutterschutzgeld bekommen, wenn ich mich nicht wieder in Elternzeit befände? Oder bekomme ich sowieso nichts, weil ich in der Zwischenzeit nicht gearbeitet habe? Erhalte ich von meiner PKV für die Mutterschutzzeit die Krankentagegeldversicherung? Ist es richtig, dass ich in meiner Konstellation das minimale Eltergeld von 300 Euro/Monat plus 75 Euro Geschwisterbonus erhalte? Herzlichen Dank, mit freundlichen Grüßen, micfisch
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Hallo, ich bin als Vater gerade in Elternzeit. Ich habe 3 Jahre EZ beim AG eingereicht und arbeite gerade in Teilzeit. Im Lebensmonat 25 von Kind 1 erwarten wir unser 2. Kind. Für das 2. Kind möchte ich auch Elternzeit nehmen: LM 1, LM 5, LM 10-15 ohne zu arbeiten mit Elterngeldbezug. Die Monate dazwischen mit arbeiten in Teilzeit, ab LM 16 wi ...
Hallo Frau Bader, es geht um die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld. Ich bin seit Januar im Mutterschutz für Kind 2 und habe die Teilzeit im Elternzeit (25h/Woche) von Kind 1 am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Wie wird nun der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld berechnet? A) A ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme voraussichtlich am 9.9.24 mein zweites Kind. Bei meinem ersten Kind (geb. am 12.07.22) konnte ich durch den Verzicht auf Ausklammerung des ersten Mutterschutzmonates genug Monate in der Steuerklasse 3 erreichen, um mehr Elterngeld zu erhalten. Bei der zweiten Schwangerschaft habe ich bereits im Januar die St ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin frisch schwanger mit dem zweitem Kind, ET 01.02.2025. Nun habe ich eine Frage bzgl. des möglichen Elterngeldes, ganz knapp könnte ich denke ich den so genannten "Elterngeldtrick" anwenden. Vorab zur Info: Ich bin Angestellte und derzeit noch in Elternzeit. 1. Kind 07/22 geboren, Mutterschaftsleistungen und ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Dezember 2023 unseren Sohn bekommen. Das letzte Elterngeld wird mir im November ausbezahlt. Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Wir möchten noch ein 2. Kind. Die Frage ist: Wann muss ich das Gewerbe anmelden, so dass es für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Geh ...
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Guten Morgen, mein erstes Kind ist Mitte Januar 2023 geboren, Mutterschutzleistungen habe ich ca. von Ende November 2022 bis Mitte März 2023 erhalten. Anschließend habe ich bis Januar 2024 Elterngeld erhalten. Seit Oktober 2023 arbeite ich wieder in Teilzeit. Mein zweites Kind soll Anfang November 2024 geboren werden, der Mutterschutz beginnt E ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit mit dem 2. Kind schwanger. Das erste Kind hat den Nachname des Vaters. Soweit ich weiß, war es bisher so, dass dieser Name dann auch automatisch für weitere Kinder als Nachname gilt. Wie ist es denn jetzt aber durch das neue Namensrecht? Dürfte unser zweites Kind jetzt auch meinen Nachnamen tragen? Oder ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
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