candy1988
Hallo, meine Fragen: Ich bin gerade ganz frisch Schwanger und bin in Elternzeit, eigentlich noch bis Oktober2016. Jetzt bin ich ja aber Schwanger und weiß das ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann. Aber wie geht es dann weiter? Kann mein Arbeitgeber mich wieder ins BErufsverbot schicken? In der Schwangerschaft mit meiner Tochter war ich auch gleich von beginn im Berufsverbot, da es komplikationen gab. Oder kann es sein, dass mein Arbeitgeber sagt ich muss Arbeiten? Kann ich auf ein Berufsverbot bestehen? Wäre Finanziell doch schon eine große erleichterung wegen dem Mutterschutz und Elterngeld. Vielen Dank schonmal im vorraus
Hallo, Sie können am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die erste EZ beenden - nicht eher. Das Problem des BVs stellt sich also gar nicht. Sie bekommen dann das vollen MG und eben EG (nur den Mindestbetrag v 300 € + Geschwisterbonus). Liebe Grüße NB
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Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...
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