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Hallo Frau Bader! Am 22.8. habe ich meine Tochter zur Welt gebracht, welche von mir gestillt wird. Eigentlich wäre ich ab November in Elternzeit, wobei ich ab März wieder in Teilzeit arbeiten gehen wollte. Während der Schwangerschaft hatte ich auf Grund meiner Tätigkeit in der Triebfahrzeuginstandhaltung ein Beschäftigungsverbot. Mir stellt sich jetzt die Frage, ob dieses Beschäftigungsverbot auch während der Stillzeit gilt und ich deswegen doch nicht wieder arbeiten gehen darf. Aus den Gesetzestexten werde ich leider nicht sonderlich schlau. Vielen Dank für Ihre Antwort! LG
Hallo, 1. Die EZ beginnt mit der Geburt 2. Das kann nur Ihr FA oder das Gewerbeaufsichtsamt beantworten. Ja, wenn es zB um Chemikalien geht. Liebe Grüße NB
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