Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Teil Beschäftigungsverbot

Frage: Frage zu Teil Beschäftigungsverbot

LinaJuli

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Liebe Frau Bader, Ich habe ein Teil Beschäftigungsverbot von meiner Gynäkologin erhalten, welches besagt, dass ich max. 3 Stunden pro Tag arbeiten darf. Ich habe vertraglich eine 4 Tage Woche mit 30 Arbeitsstunden. Meine Gynäkologin meinte, dass Teil BV bezieht sich immer pro Tag bei einer normalen 5 Tage Woche, also wäre das in meinem Fall 15 Stunden (sie wollte so meine Arbeitszeit halbieren). Für mich und meinen Arbeitgeber ist das sehr verwirrend, weil ich ja dann 3mal 4 und 1mal 3 Stunden arbeiten würde bei einer 4Tage Woche, also 3mal über den vorgeschriebenen max. 3 Stunden. Geht das überhaupt? Oder darf ich dann nur 12 Stunden arbeiten? Wie sollte das BV aussehen in meinem Fall für eine 15 Stunden Woche? Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Hilfe. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist doch ganz einfach. Sie dürfen an den vier vertraglich vereinbarten Tagen jeweils 3 Stunden arbeiten. Liebe Grüße NB


MamaausM2

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Du darfst pro Tag nur 3 h arbeiten. Wenn deine 4 Tage Woche fest ist, sind das 12 h, wenn nicht 5*3 gleich 15 h die Woche Über die übrige Zeit erhält dein AG den Lohn erstattet und du trotzdem den Lohn für 30 h


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