Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu ende EZ

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zu ende EZ

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eine Freundin von mir möchte nach den 3 Jahren EZ wieder bei ihrem alten Arbeitgeber arbeiten (vorher war sie ganztags beschäftigt, nun möchte sie 4 St. arbeiten gehen).Der Arbeitgeber teilte ihr mit, das er sie für 4 St. nicht gebrauchen kann..ist das rechtens? Sie ist Verkäuferin.... danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB


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