maierdbeere
Hallo Frau Bader, mir ist aufgefallen, dass mein AG mein Mutterschaftsgeld falsch berechnet hat, jedoch zu seinen Gunsten. Gibt es eine Verjährungsfrist, innerhalb derer ich das Geld nachfordern kann? Meine Situation ist folgende: Ich bin während der Elternzeit meines 1. Kindes erneut schwanger geworden und habe meine Elternzeit vorzeitig beendet am Tag vor Beginn meiner neuen Mutterschutzfrist, so dass ich Anspruch auf Zahlung des Mutterschaftsgeldes sowie des Zuschusses vom AG hatte. Da ich während der Elternzeit allerdings in Teilzeit gearbeitet habe, hat mein AG die letzten 3 Monate dieser Teilzeittätigkeit als Berechnungsgrundlage für seinen Zuschuss genommen, was ja nach §13 des Mutterschutzgesetzes nicht stimmt. Sehe ich das richtig? Leider ist mir dies nicht aufgefallen, sondern erst jetzt bei meiner Steuererklärung. Der Vorfall liegt jetzt 1,5 Jahre zurück. Was für Chancen habe ich, das restliche Geld zu bekommen? Danke im Voraus für die Antwort.
Hallo, verjährt ist das nicht. Lesen Sie mal im Vertrag, ob es eine Verfallklausel gibt. Ansonsten haben Sie einen Anspruch Liebe Grüße NB
maierdbeere
Hallo, in welchem Vertrag?im Arbeitsvertrag steht davon überhaupt nichts. Lg
Sternenschnuppe
Nennt sich Ausschlussfristen. Stehen meist in Verträgen oder zugehörigen Dokumenten die man anerkennt im Arbeitsvertrag.
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