Angel82
Hallo Fr. Bader, meine Tochter ist jetzt 8 Monate und ich bin in Elternzeit. Meine Frage ist wenn ich z. B. nächtes Jahr noch einmal schwanger werden würde (ohne vorher arbeiten und nachdem das jetzige Elterngeld beendet ist) wäre das Elterngeld stark verkürzt? Da ich ja vorher nicht gearbeitet habe. Wäre es vom nächsten Elterngeld her anders wenn man während der Zahlung des 1sten Elterngeldes schwanger werden würde? Vielen Dank
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Es hat nichts damit zu tun, ob man während des Elterngeldbezuges schwanger wird. Wohl aber damit, was für ein Einkommen man die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt hatte. Monate, für die du Mutterschaftsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hast, fallen aus der Betrachtung raus und werden vorn dran gesetzt. Einfach gesprochen...: Warst du zwischen dem 1. Geburtstag und dem Beginn des neuen Mutterschutz nicht arbeiten und das zweite Kind kommt rund um den 2. Geburtstag von Kind 1 (oder später), dann bekommst du nur den Mindestsatz an Elterngeld. Sind die Kinder ca 1,5 Jahre auseinander, bekommst du ungefähr das gleiche Elterngeld (wg dem Geschwisterbonus). Und informiere dich mal über "Elternzeit wg neuen Mutterschutz unterbrechen". Gruß Sabine
Angel82
Hallo, danke für die Antwort! Wie ist das mit dem Geschwisteronus? Heißt das wenn das 2te Kind so geboren wird das sie (ca 1,5 Jahre?) auseinander sind sich am Elterngeld nicht zu viel ändert.
SumSum076
Betrachtet wird ja das Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt. Wobei Mutterschaftsgeld- und Elterngeldbezugsmonate rausfallen. Wenn die Kinder also dicht genug aufeinander sind, werden so ziemlich die gleichen Monate herangezogen wie bei ersten Kind. Mal angenommen, Kind 1 hat das Geburtsdatum 14.3.12 und das errechnete Geburtsdatum für Kind 2 wäre der 20.07.14 Dann fällt der Juli 14 raus - wg Geburt Jun 14 fällt raus - wg Mutterschutz Mai 14 - Monat 1 (ohne Einkommen) Apr 14 - Monat 2 (ohne Einkommen) Mrz 13 fällt raus - wg Elterngeldbezug bis Mrz 12 fällt raus - wg Elterngeldbezug Feb 12 fällt raus - wg Mutterschaftsgeld und dann folgen 10 Monate mit altem Einkommen. Die zwei Monate ohne Einkommen ziehen den Schnitt schon nach unten. Allerdings kommt ja der Geschwisterbonus hinzu. Der beträgt 10% vom Elterngeld (min 75 Euro). Der fängt das fehlende Elterngeld schon mal auf. Kannst du dir mit dem Elterngeldrechner selber ausrechnen. Gruß Sabine
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