Hanuta1893
Liebe Frau Bader, Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2020. Das ganze Jahr über habe ich 90€ pro Monat für meine Jahreskarte der Bahn gezahlt. Manchmal bin ich aber auch mit dem Auto gefahren (20km einfache Entfernung). Seit September war ich allerdings im Beschäftigungsverbot, wobei ich die Fahrkarte ja trotzdem weiterzahlen musste. Kann ich die Werbungspauschale mit 0,30€/km ab September trotzdem ganz normal absetzen? Die Kosten sind ja trotzdem angefallen.. Liebe Grüße und vielen Dank!
Hallo, ich bin kein Steuerberater. Liebe Grüße NB
Port
Nein, Du hättest die Fahrkarte ja kündigen können. Und selbst wenn das nicht so flott geht mit der Kündigung, sind Dir keine tatsächlichen Fahrtkosten entstanden, weil Du eben keine Fahrten hattest. Das wäre, als wolltest Du Kilometerkosten geltend machen, die Du nicht gefahren bist, weil Dein Auto auf dem Hof stand. Pech gehabt. Steuer-Rückerstattungen sollen Dir die tatsächlichen Kosten erstatten, nicht die erträumten.
Port
Zudem hat das nichts mit RUB zu tun, Frau Bader ist keine Steuerexpertin.
Mitglied inaktiv
Du kannst nur die Tage ansetzen an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist!
Mitglied inaktiv
Bei der Steuererklärung kann man nur tatsächlich gefahrene km abrechnen. Selbst wenn man krank ist oder Home office hatte, dann sind die Tage mit 0 km anzurechnen. Die Bahnkarte konntest du ja auch privat nutzen, das ist leider kein Argument.
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