minima4
Guten Tag, ich habe meinem AG fristgerecht meinen EZ-Antrag überreicht. Dieser unterschrieb mit seiner Unterschrift (ohne Firmenstempel) auf dem eingereichten EZ-Antrag unter dem Vermerk "zur Kenntnis genommen". Reicht dies als rechtssichere Bestätigung meines EZ-Antrages durch den AGs aus oder nicht? Danke für Ihre Antwort.
Hallo, ja, das reicht aus Liebe Grüße NB
Felica
Ja. Wobei das eh kein Antrag ist. Ein Antrag setzt ja voraus der andere hätte ein Mitspracherecht. Das hat der AG aber gar nicht. Du musst im Zweifel lediglich beweisen können das er die Meldung über die EZ erhalten hat. Das kannst du ja mittels Unterschrift
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