Kunderella
Sehr geehrte Frau Bader, 1.ist es sinnvoller die Anträge auf Elterneit und auf TZ während der EZ einzeln oder gemeinsam abugeben? 2.Würde es rechtlich gesehen bei einer getrennten Abgabe ausreichen, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass man nach einer bestimmten Zeit während der EZ TZ arbeiten möchte oder kann man das im Antrag auf EZ bereits erwähnen, den genauen Termin und die genaue Stundenzahl dann aber erst fristgerecht 7 Wochen vorher einreichen? Wäre man dann dagagen geschützt, dass füpr die volle EZ eine VZ-Vertretung eingestellt wird und man die TZ nicht genehmigt bekommt? 3. Kann man die Verteilung der TZ bzw die Stundenzahl nach Einreichung noch ändern, z.B. wenn man nur u bestimmten Zeiten einen Betreuungsplat bekommen hat? Danke.
Hallo, 1. Je eher Sie die TZ beantragen, je eher kann der AG das einplanen 2. Rechtlich wirksam ist es erst, wenn es konkret ist 3.Wenn man sich mit dem AG einigt Liebe Grüsse, NB
Danie1710
Ich würde es gleich mit der Anmeldung der EZ mitteilen, daß Du voraussichtlich ab..... soundsoviel Std. sowie Mitteilung der gewünschten Arbeitszeit TZ in EZ arbeiten möchtest. Habe ich auch gemacht! Hat aber nichts genutzt, denn mein AG hat am letzten Tag meines Urlaubs, danach bin ich übergangslos in den MuSchu gegangen, eine Ersatzkraft in Vollzeit eingestellt. Aber es sind ja nicht alle AG so........ LG Danie
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