Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

erziehungsgeld & betreuung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: erziehungsgeld & betreuung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich erhalte für meine Zwillinge Erziehungsgeld. Sie sind jetzt 4 Monate alt. Ich möchte gern zur Unterstützung eine Tagesmutter für 4 h (später vielleicht 6 h) engagieren. Das wird über das Jugendamt laufen, da die einen Teil an die Tagesmutter bezahlen. Gern würde ich dann auch wieder stundenweise arbeiten. Meine Frage geht dahin: Kann man Erziehungsgeld beziehen und gleichzeitig für 4 h am Tag eine Fremdbetreuung im eigenen Haushalt in Anspruch nehmen? Es ist mir klar, dass ein höheres Einkommen auf das Erziehungsgeld angerechnet wird. Mich beschäftigt die Frage nach der Fremdbetreuung. Also, ob das ein Ausschlusskriterium für Erziehungsgeld ist. LG vina


Mitglied inaktiv

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Du kannst bios zu 30 Std. / Woche arbeiten ohne den grunfsätzlichen Anspruch auf Elterngeld zu verlieren... Der Verdienst wird eben gegengerechnet... Daß die Kinder in diesen Stunden betreut werden müssen, ist ja wohl klar... :-) Viele Grüße Désirée


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