Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

erz-geld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: erz-geld

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hallo frau bader ich hätte eine frage zum erziehungsgeld. ich habe einen sohn (14 monate, down syndrom) und erwarte jetzt im mai mein zweites kind. der erziehungsurlaub für meinen sohn geht bis mai 2002. nun die frage: wenn ich für mein zweites kind auch zwei jahre erziehungsurlaub nehmen würde, also bis 2003, könnte ich dann für mein erstes kind noch einmal landeserziehungsgeld beantragen, mit der folge, daß auch der erziehungsurlaub für ihn um ein drittes jahr verlängert werden würde oder ginge das gar nicht. hätte ich also eine chance erziehungsgeld für beide kinder bis 2003 zu bekommen (wenn die voraussetzungen vorliegen)?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Landeserziehungsgeld ist unterschiedlich. In welchem BuLa wohnen Sie denn? Grds. hat das LandesEG nichts mit dem EU zu tun. Wichtig ist auch hier, dass man nicht erwerbstätig ist. Ansonsten dürfte es unproblematisch sein. Gruß, NB


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