Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erz.geld, Mu-schaftsgeld, Alosenhilfe

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erz.geld, Mu-schaftsgeld, Alosenhilfe

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Ich hoffe, ich bin nicht kompliziert. Seit 29.November 2000 bekomme ich nach Erziehungsgeld Arbeitslosenhilfe(meine Tcohter wurde am 29.11. 3Jahre alt). Bin im 8.Monat schwanger. Nun eine Frage: Soll ich Mutterschaftsgeld nehmen, oder soll ich weiterhin Arbeitslosenhilfe nehmen??? Ich hörte, wenn man Mutterschaftsgeld nimmt bekommt man die ersten 2Monate kein Erziehungsgeld?? Man kann arbeitslosenhilfe und Erziehungsgeld zusammen beziehen????? Danke....


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Petra, zuerst mal ist wichtig, ob Sie ArbeitslosenGELD oder ArbeitslosenHILFE bekommen. Arbhilfe istneben EG möglich, ArbGeld nicht. Das Mutterschaftsgeld wird auf das EG angerechnet, deshalb bekommt man in den Schutzfristen kaum bis gar kein EG. Was im Einzelfall besser ist, muss man ausrechnen, da je die Leistungen vom AA vom früheren Verdiendt abhängen. Gruß, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Petra, zuerst mal ist wichtig, ob Sie ArbeitslosenGELD oder ArbeitslosenHILFE bekommen. Arbhilfe istneben EG möglich, ArbGeld nicht. Das Mutterschaftsgeld wird auf das EG angerechnet, deshalb bekommt man in den Schutzfristen kaum bis gar kein EG. Was im Einzelfall besser ist, muss man ausrechnen, da je die Leistungen vom AA vom früheren Verdiendt abhängen. Gruß, NB


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