Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneute Schwangerschaft während befristeter Teilzeitarbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneute Schwangerschaft während befristeter Teilzeitarbeit

dinsa

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Sehr geehrte Frau Bader, im Juli muss ich mich nach meiner 2-jährigen Elternzeit erneut erklären, ob ich um ein weiteres Jahr verlängere oder wie ich wieder arbeiten möchte / kann. (Unbefristete Vollzeitstelle, öffentlicher Dienst). Ich habe vor zunächst befristet Teilzeit zu arbeiten. Angenommen ich ließe meinen Vertrag auf 5 Jahre Teilzeit befristen, dann hätte ich natürlich nach den 5 Jahren weiterhin meinen Anspruch auf meine Vollzeitstelle - es sei denn ich entscheide mich weiterhin Teilzeit zu arbeiten. Wie sieht es aber aus, wenn ich während dieser 5-jährigen Befristung schwanger wäre? Bsp. Befristung wäre bis 2019. Schwanger in 2014. Geburt 2015. Elternzeit bis 2017. Würde ich dann 2017 Teilzeit arbeiten müssen oder wurde durch die erneute Schwangerschaft wieder alles "auf Null" gesetzt und mir steht schon dann wieder meine Vollzeitstelle zu? Vielen Dank und herzliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf die vertragliche Gestaltung an. Und auf die jeweiligen gesetze des öff. Dienstes. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Du willst doch einen Vertrag haben, der Vollzeit, aber auf 5 Jahre Teilzeit-befristet ist. Wirst du mit diesem Vertrag schwanger/gehst in EZ, lebt dieser Vertrag ja wieder auf Kommst du 2016 zurück, machst du nochmal etwas Teilzeit. Kommst du erst 2017 zurück, gehts gleich mit Vollzeit los. Natürlich kannst du jederzeit versuchen, deinen Vertrag (egal ob durch EZ ruhend oder nicht) wieder zu verändern. Auch neue "Zusatzverträge" für die Dauer der neuen Elternzeit, kannst du vereinbaren. Gruß Sabine


dinsa

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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mich würde aber dennoch interessieren, warum mit einer erneuten Schwangerschaft nicht wieder mein alter Vertrag in Kraft tritt. Ich habe eine Vollzeitstelle und würde dieser ab November befristen lassen - Zeitraum weiß ich noch nicht. Dies kann man man allerdings nur einmal machen. Nach dieser Teilzeitbefristung, ob nun 1 Jahr, 2 oder 5 Jahre, muss man sich entscheiden, ob man weiterhin Teilzeit arbeiten möchte und dann auf seine Vollzeitstelle verzichtet oder ob man wieder Vollzeit anfängt. Deswegen überlege ich eine längere Befristung vorzunehmen (max. 6 Jahre sind möglich). Aber wenn ich während dieser Befristung erneut Schwanger werde und dann wieder komme, dann hätte ich gedacht, dass ich dann wieder über meine Vollzeitstelle verfügen darf. Denn sonst müsste ich mich ja nach den max. 6 Jahren entscheiden, ob ich die Vollzeitstelle aufgebe. Aber bei 2 Kindern würde ich erstmal wieder 6 Jahre Teilzeit arbeiten wollen und dann überlegen, ob ich diese Befristung entfristen lasse und auf meine Vollzeitstelle verzichte. Ist das verständlich? DANKE und liebe Grüße


SumSum076

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Eine erneute Schwangerschaft wirkt sich gar nicht auf deinen laufenden Vertrag aus. Und auch nicht auf deine Zusatzvereinbarung während der Elternzeit. Es sei denn, in deinen Verträge wäre außerordentlicherweise ein zusätzlicher Passus eingefügt, der Regelungen für so einen Fall (erneute Schwangerschaft) treffen würde. Gruß Sabine


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