Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneute Schwangerschaft und Elterngelt/Arbeitgeberanteil???

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneute Schwangerschaft und Elterngelt/Arbeitgeberanteil???

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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, heute morgen erst erhielt ich die Mitteilung, dass ich erneut (bereits Ende 5. Monat) schwanger bin. Ich habe bereits einen 14-monate alten Sohn. Vor der 1. Schwangerschaft war ich als Re-No-Fachangestellte tätig. Bin nun zwei Jahre in Elternzeit. Ist es so, dass ich durch die erneute Schwangerschaft auch erneut einen Anspruch auf den Arbeitgeberanteil zum Elterngelt habe? Woraus errechnet sich das neue Elterngeld? Eine Bekannte erzählte mir, dass ich nunmehr lediglich Anspruch auf den Mindestsatz hätte, nicht aber auf den Anspruch der sich nach dem letzten Arbeitseinkommen errechnen würde. Wenn ich also angenommen lediglich den Mindestsatz an Elterngeld vom Landkreis erhalte, zahlt dann der Arbeitgeber (sofern Anspruch) soviel, um auf die Höhe des letzten Arbeitnehmereinkommens zu kommen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Leider kann ich meine Arbeitgeberin nicht fragen, ich hatte bereits in der ersten Schwangerschaft viele Probleme mit ihr, schade. Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie in der EZ des ersten Kindes ein weiteres bekommen, steht Ihnen bzgl. des MG nur der Anteil der KK (bis zu 13 €/Tag) zu. Das EG rechnen Sie am besten bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner nach Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Vielleicht benötigen Sie noch folgende Daten: Geburtstag des erstgeborenen: 18.08.2009 Voraussichtlicher Entbindungstermin: 18.03.2011 Nach dem letzten Gespräch mit meiner Arbeitgeberin ist diese im Glauben, ich hätte drei Jahre Elternzeit. Es gibt nur eine mündliche Absprache, sie wollte damals nichts schriftliches. Hoffe das ist nicht nachteilig für mich. Bin leider sehr gutgläubig... Da ich in einem Beschäftigungsverhältnis stehe behaupten einige, ich hätte Anspruch auf Urlaub? Ist das so?


Mitglied inaktiv

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Nun.... In der Elternzeit entsteht kein Anspruch auf Urlaub. Der Urlaub, den du vor der Elternzeit nicht abbauen konntest, kannst du nach deiner Elternzeit nehmen. Da du 3 Jahre Elternzeit angemeldet hast, bist du noch in Elternzeit, wenn du am 4.2.2011 in den Mutterschutz gehst. Dies bedeutet, du bekommst an Mutterschaftsgeld für die Mutterschutzzeiten (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) nur den Krankenkassenanteil von 13 Euro pro Kalendertag. Vom Arbeitgeber gibt es da nix! Das Elterngeld berechnet sich nach dem Einkommen aus den 12 Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat. Monate, in denen du Mutterschutz oder Elterngeld bezogen (in der Regel im ersten Lebensjahr) hast, fallen raus. Wenn du für dein 1. Kind Elterngeld bis zum 17.08.2010 (laut Bescheid) bekommen hast, zählen für das Elterngeld für Kind 2: Jan 2011 Dez 2010 - Sep 2010 (hier jeweils 0 euro pro Monat) und - Jun 2009 (ab hier Einkommen von vor der 1. Geburt) - Dez 2008 Dies wird geteilt durch 12. Davon 67 %. Je nach dem wie hoch dein Gehalt war, kommt da noch was bei raus. Ansonsten gibts auf jeden fall die 300 Euro Mindestbeitrag plus Geschwisterbonus von 10 % (min 75 Euro). Alle Klarheiten beseitigt??? ;-) Gruß Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie in der EZ des ersten Kindes ein weiteres bekommen, steht Ihnen bzgl. des MG nur der Anteil der KK (bis zu 13 €/Tag) zu. Das EG rechnen Sie am besten bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner nach Liebe Grüsse, NB


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