Naddel 89
Hallo Frau Bader Ich bin zur zeit noch in Elternzeit bis 26.3 ( 15 Monate ) Zur Zeit mit meinem 2 Kind schwanger das im Juli zur Welt kommen soll. ab 27.3 würde ich wieder Vollzeit arbeiten gehen jedoch habe ich ein beschäftigungsverbot und bleibe weiterhin zu Hause. Die Elterngeldstelle hat mir gesagt es werden die letzten 12 Monate vor Geburt gerechnet. Ich verstehe das so das ich 3 Monate 2017 und die restlichen von vor dem ersten Kind angerechnet bekomme vor der 1 Schwangerschaft. sprich ich bekomme fast das selbe Elterngeld weiter gezahlt. Bitte sagen sie mir ob dies richtig ist. eine freundin von mir war in einer ähnlichen situation und bekommt fast nichts. Vielen dank für ihre mühe und zeit
Hallo, Nein, das ist leider nicht richtig. Es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Ausgeklammert werden nur die Monate, in denen Sie Basis-Elterngeld bekommen haben. Auf die Ausklammerung der Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld bekommen haben, können Sie verzichten. Liebe Grüße NB
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