Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneute Schwangerschaft - Elterngeld ?!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneute Schwangerschaft - Elterngeld ?!

maama2812

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Ich habe mir das Elterngeld auf 2 Jahre (also 20 Monate) aufteilen lassen. Nun bin ich erneut schwanger, unser zweites Kind wird geboren, während die Zahlungen für unsere Tochter noch nicht beendet sind (im 13. Zahlungsmonat). Ich habe nun im Internet herausgelesen, dass das Elterngeld des ersten Kindes auf das Elterngeld des zweiten Kindes angerechent wird. Die einzige Möglichkeit dies zu umgehen, sei, sich den restlichen Betrag auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Stimmt das denn so? Und ist es möglich, die einmal gewählte Auszahlungsvariante zu ändern? Habe Angst, dass uns nun finanziell einiges verloren geht, denn der kurze Altersabstand war nun wirklich nicht beabsichtigt... Danke schön


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Problem sehe ich nicht. Im 2. Jahr wird doch auch ein Verdienst nicht angerechnet. Nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Wo hast Du das gelesen ? Hast Du den Link noch ? Eigentlich wird nur Einkommen angerechnet und das ist es im 13. Monat nicht mehr, da ja nur noch die 2. angesparte Rate ausbezahlt wird. Eine sofortige Restzahlung ist soweit ich weiß allerdings auch möglich. Bei 13 Monaten Altersunterschied bekommst Du sogar das gleiche Elterngeld plus 10% davon als Gewchwisterbonus bis das erste Kind 3 ist. In dieser Beziehung ist der kurze Abstand finanziell gesehen super. Alles Gute für Euch


maama2812

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Hallo, also Angst gemacht hat mir dieses hier: http://www.urbia.de/archiv/forum/th-3012115/wird-elterngeld-doppelt-gezahlt.html Sowie auch hier die erste Antwort: http://www.rund-ums-baby.de/forenarchiv/2-unter-2/Frage-zum-Elterngeld-HILFE_2986.htm Ich weiß nicht, was ich glauben soll - im Internet wiedersprechen sich die Angaben dazu immer wieder. Und bei unserer Elterngeldstelle (Jugendamt) warte ich mindestes 3 Wochen auf einen Temin, das ist mir einfach zu lang und zu unbewuem für meine eine Sorge. Danke schön!


Sternenschnuppe

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Also beim 2. Link hat ja weiter unten auch noch eine geantwortet, die da angerufen hatte und es doppelt bekam. Und im 2. Jahr würde auch Einkommen nicht angerechnet wenn Du arbeiten gehen würdest, da es nur noch die Rate Deines Angesparten ist. Von daher bin ich zu 99% ( eher 100% ) sicher, dass es doppelt gezahlt wird.


Sternenschnuppe

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Ok, und nun mache ich Dich noch verwirrter. Finanziell macht es sogar Sinn sich den Rest schnell auszahlen zu lassen und die Elternzeit zu beenden zum Tag vor dem neuen Mutterschutz. Dann bekommst Du volles Mutterschutzgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber wie beim ersten Kind ;-) Nimmst dann Elternzeit für Kind 2 und bittest um Übertragung der Restzeit von Kind 1 auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag. Das wäre finanziell erheblich mehr ! Und rechtlich möglich.


maama2812

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Liebe Frau Bader, vielen Dank! Nun bleibt bei mir nur noch eine Frage: Muss der Arbeitgeber der Beendigung der Elternzeit vor dem Mutterschutz zustimmen, oder kann der sich quer stellen um das von ihm zu zahlende Geld zu sparen? Habe da nämlich einen sehr spitzfindigen Chef;) Danke schön!


maama2812

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Ich danke dir Sternschuppe. Super erklärt mit dem Zuverdienst und auch der Beendigung des MuSchu. Weißt du, ob der AG das akzeptieren muss? Das klingt zu schön um wahr zu sein....


SumSum076

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Ja, er muss es hinnehmen, denn der Gesetzestext dazu lautet: § 16 Absatz 3 BEEG: Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Zwei weiter oben wurde Dir der Gesetzestext geschrieben. Und : Durch die Umlage 2 bekommt er es eh komplett von der Krankenkasse wieder. Er zahlt das nicht aus eigener Tasche.


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