Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneute Schwangerschaft bei vorhandener elternzeit

Frage: Erneute Schwangerschaft bei vorhandener elternzeit

JacquelineWillms

Beitrag melden

Schönen guten Tag Frau Bader, Ich hoffe sie können mir helfen. Ich habe am 11.12.2015 unsere Tochter bekommen und habe dann auch 3 Jahre Elternzeit beantragt. Nun ist diese bald zu Ende und wir erwarten nun unser zweites. Das wird vorraussichtlich im Juni 2019 kommen. Wie ist das nun mit dem Arbeitsverhältnis, Geld etc.? Vertrag ist unbefristet und ich musste dann im Januar wieder arbeiten. Können sie mir helfen? Wie das jetzt alles abläuft?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich kann das Problem nicht erkennen. SIe gehen nach der EZ wieder arbeiten und dann in Mutterschutz. Liebe Grüße NB


Andrea6

Beitrag melden

Nun, Du gehst am 11. Dezember wieder zur Arbeit (da sind die 3 Jahre Elternzeit vorbei) und dann 6 Wochen vor der Geburt des 2. Kindes in den Mutterschutz.


mellomania

Beitrag melden

wenn du mit dem AG nichts vereinbart hast, gehts du ganz normal vollzeit (bzw. das was du vor der elternzeit hattest) wieder arbeiten udn dann, wei andrea schreibt, wieder in den mutterschutz. hast du gar keinen kontakt zum arbeitgeber? dass du gar nicht weißt, was wann wie wo? seltsam..


Felica

Beitrag melden

Wieso musst du im Januar erst wieder arbeiten? Wie kommst du darauf. habt ihr Betriebsferien oder hast du Urlaub nach der EZ. oder meinst du du hättest 3 Jahre plus Mutterschutz, das wäre falsch. 3 Jahre EZ enden immer am tag vor dem 3ten Geburtstag, sprich am Geburtstag hat man den ersten Arbeitstag. Länger geht nicht. Du wirst also wirklich am 11.12.18 ganz normal wieder zur Arbeit gehen bis zum erneuten Mutterschutz. kannst du das nicht, musst du mit dem Ag reden wie ihr die zeit überbrückt. Egal wie, es kann aber eigentlich nur zu deinem Nachteil sein. Da du dich meines Wissens nach 3 Monate vor Ablauf mal mit dem AG besprechen solltest die das nach der EZ weiterlaufen soll, würde ich das man schnellstens machen. Von der erneuten Schwangerschaft musst du erst einmal nichts sagen, weil sehr frisch, es bietet sich der Fairness halber aber an.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und bin nun erneut Schwanger geworden. Ich gehe aktuell bei meinem Arbeitgeber (bei dem ich Vollzeit angestellt bin) auf 520 Euro Basis arbeiten. Es ist so das ich durch die aktuelle Schwangerschaft meinem Minijob (Nachtdienste) nicht ausüben darf, dass heißt es würden zu meinem ...

Hallo, erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader. Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet. Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten

Guten Tag Frau Bader, ich hätte gerne eine rechtliche Meinung von Ihnen. Ich bin noch bis zum 08.08.2023 in Elternzeit und erhalte auch bis zu diesem Tag noch Elterngeld. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Bei uns ist es so, dass man sich ca. 3 Monate vor Wiederaufnahme des Dienstes an das Personalamt w ...

Liebe Frau Bader, ich bin aktuell in der 32SSW mit meinem zweiten Kind. Aufgrund eines medizinischen Beschäftigungsverbotes hat mir meine Personalabteilung geraten die Elternzeit - 2Jahre- für meinen ersten Sohn (Ende 2021 geboren) vorzeitig zu beenden, da Beschäftigungsverbot und Elternzeit nicht parallel laufen kann. Ich habe jetzt ca 1 Jahr 5 ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte Zahnärztin. Während meiner ersten Schwangerschaft und der Stillzeit befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Im Anschluss habe ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht um während dieser in Teilzeit zu arbeiten (zuvor Vollzeit beschäftigt). Ich beginne zunächst stundenweise wieder zu arbeiten mit langsamer ...

Guten Abend, ich arbeite zurzeit im Gruppendienst der Jugendhilfe in Teilzeit (während meiner Elternzeit) Meine Elternzeit endet am 28.06.24. mein Zusatzvertrag für die Teilzeit endet am 31.07.24. Danach greift mein ursprünglicher Vollzeitvertrag mit Schichtarbeit. Nun denken wir über ein zweites Kind nach. Jedoch habe ich Bedenken, dass ich ...

Guten Abend 🙂 aktuell hab ich ein kleines Problem, wobei mir keiner wirklich helfen kann.    Ich befinde mich zur Zeit im Still Beschäftigungsverbot von meinem ersten Sohn, aktuell 10 Monate alt.    Elternzeit und Elterngeld hab ich fristgerecht beantragt und angezeigt, dass ich wieder TZ arbeiten gehen möchte, einen Vertrag haben wir n ...

Guten Abend 🙂   aktuell hab ich ein kleines Problem, wobei mir keiner wirklich helfen kann.    Ich befinde mich zur Zeit bis zum 30.06.2024 im Still Beschäftigungsverbot von meinem ersten Sohn, aktuell 11 Monate alt.   Elternzeit und Elterngeld hab ich fristgerecht beantragt (ab dem 19.07.2024) und angezeigt, dass ich wieder TZ arbeite ...

Hallo, Ich habe einen Festvertrag mit 30h. Ich befinde mich noch in EZ bis 02.08.25. Ab 01.01.25 arbeite ich in TZ w. EZ 19,5 Stunden, befristet bis 31.07.25. Mein Festvertrag von 30h bleibt unberührt.  Wenn ich jetzt während der TZ w. EZ schwanger werden sollte (bekäme direkt ein BV), würde der TZ Vertrag dann am 31.07.25 trotzdem auslaufen ...

Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...