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Guten Tag, meine Elternzeit endet Ende Januar 2006. Ich bin nun wieder schwanger und der voraussichtliche Entbindungstermin ist Anfang April 2006. Der Mutterschutz beginnt Mitte Februar. Das heißt, ich müsste in den 3,5 Wochen dazwischen arbeiten gehen. Dies ist mir nicht möglich, da ich für diese Zeit keine Betreuung für meine Tochter habe. Ich möchte deshalb für diese Zeit unbezahlten Urlaub beantragen. Entsteht mir dadurch evtl. ein Nachteil? Und wie sieht es in diesen 3,5 Wochen mit der Krankenversicherung aus? Besteht da weiterhin Versicherungsschutz, bzw. wenn nicht, was muss ich tun? Danke und freundliche Grüße Sandie
Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Gruß, NB
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