Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Entgelt bei Teilzeitjob in Elternzeit

Frage: Entgelt bei Teilzeitjob in Elternzeit

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Liebe Frau Bader, ich habe als Gebietsleiterin gearbeitet und bin noch bis 2012 in Elternzeit. Ich würde jetzt gerne ab Oktober Teilzeit arbeiten allerdings nicht mehr in meinem bisherigen Job. Da meine Firma nicht hier ansässig ist, aber 3 Shops hier in der Stadt hat und ich mir vorstellen könnte dort zu arbeiten nun meine Frage. Muß mir die Firma anteilig das gleiche Gehalt zahlen ( Stundenlohn) wie vor meiner Elternzeit auch wenn ich dann eine andere Tätigkeit ausüben würde ? Wann muß ich Teilzeit beantragen ? Vielen Dank für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen Natascha


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB


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