Reeni84
Liebe Frau Bader, am 1.9 habe ich wieder angefangen nach meiner Elternzeit halbtags zu arbeiten. Ich bin im AVR Berlin tariflich eingegliedert. Am 10.12.18 habe ich aufgrund unseres Umzuges hier im Unternehmen angefangen, war aber bereits frisch schwanger. In meinem Arbeitsvertrag ist geregelt, dass ich ab dem 1.1.2020 um zwei Stufen höher eingruppiert werde. Setzt meine Elternzeit diese Regelung nun außer Kraft? Wie würde es dann weitergehen? Meine Personalabteilung konnte mir hierzu bisher leider keine Auskunft geben. Besten Dank und liebe Grüße, Reeni
Hallo, wenn im Vertrag/ TV nicht etwas anderes geregelt ist, gilt die Erhöhung auch für Sie. Liebe Grüße NB
chrissicat
Manche Tarifverträge haben eine Regelung, dass während der Elternzeit die Stufenlaufzeit "eingefroren" wird. D.h. wenn du z.B. nach 2 Jahren in der Stufe steigen würdest, würde die Stufenlaufzeit während der Elternzeit stoppen und anschließend weiterlaufen, die Zeit der Elternzeit wird quasi an das Stufungsdatum drangehangen. Ob dies in den AVR-Berlin auch so ist, weiß ich nicht. Komisch nur, dass die Personalabteilung dazu nichts sagen kann. Wer bearbeitet denn in dem Unternehmen die Gehälter, Eingruppierungen, Gehaltssteigerungen etc. wenn nicht die Personalabteilung?
Reeni84
Ja das kenne ich so auch. Nur ist es aber so explizit mit Datum in meinem Arbeitsvertrag festgehalten. Daher bin ich am überlegen was nun gilt.
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