NiklasB
Schönen guten Tag Frau Bader, Meine Partnerin ist aktuell in der 8.Ssw. Seit heute dem 06.07.21 hat sie eine Bescheinigung vom Gynäkologen. Unser Arbeitgeber hat sie seit dem 01.07.21 in ein Beschäftigungsverbot geschickt, da wir in der Pflege arbeiten. Nun berechnet der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nach den letzten 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft, obwohl sie den kompletten Juni auch noch gearbeitet hat. Und nun berechnen sie die Monate von Februar bis April Zählen nicht die letzten 3 Monate vor Beginn des Beschäftigungsverbotes?
Hallo, es zählen die letzten 3 Mo. vor Eintritt der Schwangerschaft Liebe Grüße NB
Felica
Nein, es gelten die 3 Monaten vor der Schwangerschaft. Der AG rechnet also richtig. Er muss auch Zuschläge usw berechnen, allerdings werden die versteuert. Dafür gelten die dann auch für das EG.
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