Juliane_
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger und habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist im Februar 2019. Ich habe ab September von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Da war ich ungefähr im 4. Monat schwanger. Ich bin schon länger bei meinem Arbeitgeber, aber seit Juni arbeite ich täglich eine Stunde mehr und habe deshalb auch ab Juni ein höheres Gehalt. Für das Beschäftigungsverbot habe ich von meinem Arbeitgeber allerdings nur die Summe überwiesen bekommen, die ich vor Juni hatte - also ohne die Erhöhung. Ist das so korrekt? Bei einem ähnlichen Fall im Internet wurde das erhöhte Gehalt während der Schwangerschaft als Basis für die Berechnung des Beschäftigungsverbot-Entgeltes verwendet. Ich weiß allerdings nicht, ob das aktuell noch so gehandhabt wird und wollte daher nach Ihrer Meinung fragen. https://www.frag-einen-anwalt.de/Berechnung-Gehalt-Beschaeftigungsverbot--f303190.html Vielen Dank und viele Grüße Juliane
Hallo, nein, er muss den höheren Lohn zahlen Liebe Grüße NB
mellomania
du bekommst im bv das was du ohne bv bekommen würdest. wie ist die mehrarbeit geregelt? steht das so in der gehaltsabrechnung fix drin? also hat sich dein brutto dadurch erhöht?
Juliane_
@ mellomania: >wie ist die mehrarbeit geregelt? steht das so in der gehaltsabrechnung fix drin? also hat sich dein brutto dadurch erhöht? Ja, mein Brutto hat sich dadurch erhöht.
mellomania
dann müsstest du auch das bekommen
Ashey
Du bekommst das, was du in den letzten 3 Monaten VOR BV im Durchschnitt bekommen hast. Ich hatte auch ein BV und hatte einen Job mit Grundlohn und Provision. Es wurden die letzten 3 Gehaltsabrechnungen genommen und daraus dann der Durchschnitt ausgezahlt - wobei mein Chef hatte mir auch nur den Grundlohn ausgezahlt, ich habe ihn dann auf den entsprechenden Gesetzestext hingewiesen und sein Steuerberater hat das dann bestätigt, den Rest bekam ich dann nachgezahlt.
DortmundLady124
Ashey, gilt das nicht für Frauen, die eine unregelmäßige Gehaltshöhe verdienen, wie zum Beispiel bei Schichtarbeiterinnen? Im Fall der Fragestellerin würde ich meinen, dass von dem neuen Gehalt auszugehen ist
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe noch 4 1/2 Wochen bis zum Mutterschutz zu arbeiten. Leider fühle ich mich in letzter Zeit nicht mehr wohl.Ich kann nachts nicht mehr schlafen und bin tagsüber sehr müde.Das Aufstehen um zur Arbeit zu fahren fällt mir sehr,sehr schwer.Manchmal bleibe ich auch zu Hause und melde mich krank.Die volle Arbeitszeit geht mir s ...
Schönen guten Tag Frau Bader, Meine Partnerin ist aktuell in der 8.Ssw. Seit heute dem 06.07.21 hat sie eine Bescheinigung vom Gynäkologen. Unser Arbeitgeber hat sie seit dem 01.07.21 in ein Beschäftigungsverbot geschickt, da wir in der Pflege arbeiten. Nun berechnet der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nach den letzten 3 Monaten vor Beginn der Sch ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?