Juliane_
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger und habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist im Februar 2019. Ich habe ab September von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Da war ich ungefähr im 4. Monat schwanger. Ich bin schon länger bei meinem Arbeitgeber, aber seit Juni arbeite ich täglich eine Stunde mehr und habe deshalb auch ab Juni ein höheres Gehalt. Für das Beschäftigungsverbot habe ich von meinem Arbeitgeber allerdings nur die Summe überwiesen bekommen, die ich vor Juni hatte - also ohne die Erhöhung. Ist das so korrekt? Bei einem ähnlichen Fall im Internet wurde das erhöhte Gehalt während der Schwangerschaft als Basis für die Berechnung des Beschäftigungsverbot-Entgeltes verwendet. Ich weiß allerdings nicht, ob das aktuell noch so gehandhabt wird und wollte daher nach Ihrer Meinung fragen. https://www.frag-einen-anwalt.de/Berechnung-Gehalt-Beschaeftigungsverbot--f303190.html Vielen Dank und viele Grüße Juliane
Hallo, nein, er muss den höheren Lohn zahlen Liebe Grüße NB
mellomania
du bekommst im bv das was du ohne bv bekommen würdest. wie ist die mehrarbeit geregelt? steht das so in der gehaltsabrechnung fix drin? also hat sich dein brutto dadurch erhöht?
Juliane_
@ mellomania: >wie ist die mehrarbeit geregelt? steht das so in der gehaltsabrechnung fix drin? also hat sich dein brutto dadurch erhöht? Ja, mein Brutto hat sich dadurch erhöht.
mellomania
dann müsstest du auch das bekommen
Ashey
Du bekommst das, was du in den letzten 3 Monaten VOR BV im Durchschnitt bekommen hast. Ich hatte auch ein BV und hatte einen Job mit Grundlohn und Provision. Es wurden die letzten 3 Gehaltsabrechnungen genommen und daraus dann der Durchschnitt ausgezahlt - wobei mein Chef hatte mir auch nur den Grundlohn ausgezahlt, ich habe ihn dann auf den entsprechenden Gesetzestext hingewiesen und sein Steuerberater hat das dann bestätigt, den Rest bekam ich dann nachgezahlt.
DortmundLady124
Ashey, gilt das nicht für Frauen, die eine unregelmäßige Gehaltshöhe verdienen, wie zum Beispiel bei Schichtarbeiterinnen? Im Fall der Fragestellerin würde ich meinen, dass von dem neuen Gehalt auszugehen ist
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