LourenUndUnserJonas
Hallo Frau Bader, bitte geben Sie mir ein Tipp zu meiner ungewissen Situation. -Ich möchten meinen letzten Monat der Vaterzeit von meinem ersten Kind Splitten ist das auch nach Antragstellung also innerhalb der jetzigen VäterlichenZeit möglich oder dies Ruhen lassen daher unser 1.Baby 23.10.2015 geboren wahr und ich im 13+14LM bin. Meine Frau hat ab dem 11.11.2016 mit beginn ihres Zweitenteils des Mutterschutzes ja ein Lebensmonat unseres 2.Baby dass der Vater nehmen könnte. Wie kann man Splitten von 1Lebensmonat mit Arbeiten das es 2Monate Elternzeit ergeben Im voraus Vielen Dank
Hallo, sorry, ich versteh das nicht so ganz. Sie wollen den letzten Monat EG von Kind 1 splitten u Ihre Frau nimmt Parallel EZ von Kind 2? Das geht. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Dein Text ist (für mich) unverständlich. Du hast LM 13 und 14 für das erste Kind jetzt. Was willst Du danach ? Und welchen zweiten Teil vom Mutterschutz?
Mitglied inaktiv
Denkt aber daran, Du musst mindestens 2 Monate VOLLES Elterngeld nehmen. Falls Du bereits einen Monat Elterngeld genutzt hast, dann kannst du deinen zweiten natürlich splitten. ergibt dann auch zwei volle. Denk aber daran, Du musst dem AG entsprechend auch die Elternzeit melden. Falls Du also jetzt schon zuhause bist und dich im ersten der beiden Partnermonate befindest, dann müsstest Du deinem AG um Verlängerung der EZ bitten. Eben dann vom 23.10- 22.01. Dein Ag kann dem aber widersprechend, ein Anrecht hast Du nicht drauf. Ob es ind er Kürze der Zeit aber mit der korrekten Neuberechnung bei der EG-Kasse klappt ist ein anderes Thema. ich persönlich würde nicht splitten. Sondern dann einfach das halbe EG zur Seite legen, den AG um Verlängerung bitten.
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