Sehr geehrte Frau Bader,
Mein Arbeitsvertrag und somit meine Elternzeit enden im November 2022, mein Sohn wird 9 Monate alt. Da ich ihn noch mindestens 1 Jahr zu Hause betreuen möchte, kann ich nicht zur Arbeit gehen.das Elterngeld werde ich bis Februar 2023 bekommen. Habe ich denn danach Anspruch auf Arbeitslosengeld? Lg
von
Iri58
am 04.08.2022, 16:54
Antwort auf:
Elternzeit zu Ende, Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Hallo,
nein, da Sie nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.08.2022
Antwort auf:
Elternzeit zu Ende, Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Nein, Grundvoraussetzung ist grundsätzliche Arbeitsfähigkeit. Du willst dein Kind betreuen und stehst deshalb dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung
Mitglied inaktiv - 04.08.2022, 17:10
Antwort auf:
Elternzeit zu Ende, Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Nein. Ohne Betreuung kein Anspruch auf ALG1. Voraussetzungen sind der Wille zum Arbeiten und auch das Können. Liegt beides nicht vor.
von
Bone
am 04.08.2022, 19:18