Frage: Elternzeit und Arbeitslosengeld

Hallo, ich hab eine Frage. Ich mach mir seit Wochen schon ein Kopf und ich komme einfach nicht weiter. Ich bin in der 27. Woche Schwanger. Mein Arbeitsverhältnis hat so schnell angefangen, wie es wahrscheinlich wieder aufhört. Neue Arbeitsstelle begonnen und direkt schwanger geworden. Hab zu Anfang (nach der Verkündung) auch ein Aufhebungsvertrag bekommen, diesen natürlich abgelehnt. Ich möchte nach dem Mutterschutz gerne in Elternzeit gehen. Doch mir reicht das Geld dann vorne und hinten nicht. Wenn ich für 2-3 Jahre in Elternzeit gehe, werde ich für die Versorgung von dem Baby und meinem Partner nicht aufkommen können. Er arbeitet zwar, aber zahlt eben das wichtigste wie Miete, Strom ect. . Zudem haben wir noch ein Auto das man tanken muss und er muss noch Jugendschulden begleichen, womit sein Gehalt eben voll aufgebraucht ist. Ich kümmer mich seither um die Verpflegung oder wenn irgendwas ansteht, doch es wird alles teurer und wir sind bald zu dritt. Jemand hat mir geraten 1 Jahr Elternzeit zu nehmen und danach Arbeitslos zu machen. Doch wie ich nun lese, muss ich dafür auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein. Doch ich kann, bis das Baby 2 Jahre alt ist, nicht arbeiten gehen. Das ist mein erstes Kind. Ich brauche auch Zeit um mich drum zu kümmern. Zudem ich keine 500€ im Monat für KiGa ausgeben kann (Kigakosten vor dem 2ten Lebensjahr). Mir reicht es ja gerade mal für mich selbst. Ich verzweifle, weil das ganze immer näher kommt und ich nicht weiß wie ich das am besten regeln kann. Gibt es Wege und Tipps, die ich vielleicht noch nicht weiß, wie ich das regeln soll, so daß ich nicht jeden Cent umdrehen muss? Danke schon im Vorraus -27SSW

von ProudMama am 24.01.2023, 06:37



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslosengeld

Hallo, 1. Sie können Basis-Eg für 12 Monate (abzgl. Monate mit MG) erhalten. 2. Ansonsten muss der KV Unterhalt zahlen. 3. ArblosenGeld 1 können Sie für Teilzeit erhalten, wenn das Kind in der Zeit fremdbetreut ist. 4. Evtl. können Sie ergänzend Sozialleistungen erhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2023



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslosengeld

Guten Morgen, ja es ist so, dass man sich eine lange Elternzeit finanzieren können muss und zuerst der Partner für die Finanzierung zuständig ist. Das EG wird von dem Gehalt der 12 Monate vor Geburt berechnet. Da du im Moment arbeitest, ist das ja schon einmal gut. Auch gut, dass du dem Aufhebungsvertrag nicht zu gestimmt hast. Normalerweise werden die Kitagebühren nach Einkommen berechnet. Da würde ich mich noch einmal genauer erkundigen. Ab dem 1. Geburtstag steht dir rechtlich ein Platz zu. Du kannst dem Arbeitsmarkt z.B. auch 20h/Woche zur Verfügung stehen und das Kind halbtags betreuen lassen. (Dann hättest du Anspruch auf AG1 für diese Stunden.) Ansonsten könntest du prüfen ob Wohngeld und Kinderzuschlag in Frage kommen. Bei der Diakonie, Caritas usw. kann man sich kostenlos beraten lassen.

von sneram am 24.01.2023, 07:44



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslosengeld

Naja, erst mal hast du einen Vertrag und kannst weder in der Schwangerschaft noch in der Elternzeit gekündigt werden. Daraus beziehst du ja auch Elterngeld. Was aber deinen Wunsch angeht, 2-3 Jahre EZ zu nehmen - ich kann das verstehen, keine Frage. Aber wenn es finanziell nun mal nicht geht, muss man eben evt. auch früher wieder anfangen. Du kannst natürlich auch 3 Jahre EZ nehmen und dann versuchen, Wohngeld, Kinderzuschlag etc zu bekommen. Ob euch das dann zusteht, kann hier aber keiner sagen. Du kannst das aber im Internet schon mal grob berechnen. Ja, ALG kann man fairerweise nur "machen", wenn man auch arbeiten kann und will, aber gerade nichts findet. Sorry, aber dieses "arbeitslos machen", "ich kann ja nicht schon nach 1 Jahr wieder arbeiten gehen", "Schulden bezahlen", Kita zu teuer, Auto muss getankt werden - das klingt für mich so, als wenn du erwartest, dass andere es einem passend machen, ohne das man selbst auch Kompromisse schließen muss. Wir zB eben nur 1 Jahr EZ nehmen zu können. Die Entscheidung, trotz Schulden und offenbar generell knapper Kasse jetzt ein Kind zu bekommen, lag bei euch. Ihr wusstet doch vorher, wie eure Finanzen aussehen, was euer Leben kostet und das es mit Kind nicht günstiger werden wird.

von cube am 24.01.2023, 07:45



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslosengeld

Arbeitslos machen geht schon deshalb nicht weil du einen Vertrag hast.... Und ALG sichert ja auch nicht zu 100% dein jetziges Einkommen Verstehe dieses Anspruchdenken nicht

von MamaausM2 am 24.01.2023, 08:39



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslosengeld

Nehme 2 Jahre EZ, kümmere dich schnellst möglich um einen Betreuungsplatz und informiere dich darüber wie bei euch vor Ort die Optionen dazu sind. Manche KiTas nehmen erst mit 2 Jahren auf, vorher wäre Krippe oder TaMu. TaMu wäre bis einschließlich 3tes Lebensjahr eine Option. Die sind oft flexibler, kleinere Gruppen. Oft werden aber, egal ob KiTa, Krippe oder TaMu, neue Kinder nur im August angenommen. Auch werden sie in den ersten 1- Jahren häufiger krank. Es ist also sinnvoll, länger EZ einzureichen, das Kind zur Eingewöhnung langsam stundenweise betreuen zu lassen. Klappt es mit der Betreuung gut, kannst du langsam anfangen wieder zu arbeiten. Bei 2 Jahren EZ kannst du auch ohne Zustimmung des AG auf 3 Jahre verlängern. Hättest die Option auch im 3ten Jahr nur in TZ zu arbeiten. EG würde ich auf 12 Monate (ab Geburt, überschneidet sich mit Mutterschaftsgeld) auszahlen lassen oder ein paar Monate in EG Plus auszahlen lassen. Wenn du jetzt in der 27ten SSW bist, gehe ich davon aus das dein Kind etwa 1,5 Jahre sein wird bis die Betreuung/Eingewöhnung durch ist. Auf den Zeitraum würde ich längstens EG zahlen lassen. Zusätzlich beantrage Wohngeld. Im besten Falle bekommt ihr es, die Chancen stehen nicht schlecht. Es gibt auch noch einen Zuschlag beim Kindergeld wenn ganz eng, das könnt ihr auch prüfen lassen. Reicht das nicht, geht immer noch Hartz4/Bürgergeld. Würde ich aber als letzte Option ansehen. Wegen Kosten für Windeln und Milch, viele Drogerien haben Kundenkarten. Da bekommt man immer wieder Rabatte. Für Milch ist stillen immer noch das günstigste. Sollte Stillen für dich ein Thema sein, suche dir eine gute Stillberaterin. In manchen Krankenhäusern wird das auch angeboten. Gerade wenn du Milch nicht kaufen musst, macht sich das finanziell bemerkbar. In der EZ musst du übrigens nicht bei deinem jetzigen AG arbeiten. Du kannst, mit seiner Zustimmung, auch woanders arbeiten. Mit einem sicheren Job im Hintergrund, lässt es sich entspannter etwas neues suchen.

von Neverland am 24.01.2023, 09:02



Antwort auf: Elternzeit und Arbeitslosengeld

Also als allererstes sollte dein Partner zur Schuldnerberatung, es hört sich so an als ob er entweder viel zu hohe Raten für sein Gehalt abzahlt oder er immer noch deutlich über seine Verhältnisse lebt, selbst wenn er nur Mindestlohn verdient. Dann bin ich bei meiner Vorrednern nimm zwei Jahre elternzeit und las dir das elterngeld so auszahlen das du es 1,5 Jahre bekommst Dann geht los und versucht, da hilft die Schuldnerberatung auch beantragt Wohngeld und kinderzuschlag Wenn Dein kind mit 1,5 Jahren eingewöhnt ist suchst du dir einen neuen Job in elternzeit.

von misses-cat am 24.01.2023, 10:09



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