Happymind
Guten Tag Frau Bader, da es für mich alles Neuland ist, hoffe ich auf Ihre Hilfe. :) Meine Tochter wurde am 10.04.21 geboren, meine EZ geht demnach bis zum 09.04.22 beantragt und bewilligt für 1 Jahr. Eine Zusage für den Kita Platz haben wir allerdings erst ab 01.07.22 erhalten, wenn ich meine EZ verlängere und diese auch bewilligt wird, wie verhält es sich mit der Sicherung des Lebensunterhaltes? Gilt dann das wir vom Gehalt meines Partners leben müssen oder habe ich die Möglichkeit woanders Leistungen zu erhalten? Ich bedanke mich im voraus für Ihrer Antwort. Viele Grüße
Hallo, einen Anspruch auf Verlängerung haben Sie nicht, da Sie weniger als 24 Monate Elternzeit beantragt haben. Ansonsten müssen Sie von dem Lohn ihres Partners leben. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe. Liebe Grüße NB
peekaboo
Die Zustimmung des Arbeitgebers. Je nachdem wie viel Geld ihr zur Verfügung habt könnt Ihr eventuell Wohngeld oder aufstockende sozial Hilfe beantragen. Falls ihr allerdings zu viel verdient, ich hab dir nur die Möglichkeit vom Gehalt deines Partners zu leben. Achtung solltet ihr nicht verheiratet sein dann wärest du nach der Elternzeit unter Umständen nicht mehr krankenversichert.
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