Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern oder Beschäftigungsverbot

Frage: Elternzeit verlängern oder Beschäftigungsverbot

Sternchen44

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe in meiner ersten Schwangerschaft ein BV erhalten, da ich nicht immun gegen Cytomegalie bin (ich arbeite mit Kindern unter 3 Jahren). Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche im Januar 2023 ausläuft. Derzeit versuche ich, erneut schwanger zu werden. Ich hätte nun meine Elternzeit verlängert, da ich aktuell nicht arbeiten kann und noch nicht schwanger bin. Nun kam mir der Gedanke, was wäre, würde ich nun dieses Jahr noch schwanger werden. Kann ich erneut ins BV direkt nach der Elternzeit gehen? Finanziell ist das sicherlich eine nicht ganz unerhebliche Frage. Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie wegen Kinderbetreuung nicht arbeiten können, können Sie auch nicht die Ez beenden und in ein BV gehen. Sie haben dann nämlich ein ganz erhebliches Problem, wenn der AG (vllt aus Schikane) Sie umsetzt, zB in die Verwaltung. Dann verlieren Sie schlimmstenfalls den Job, weil Sie Ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können. Liebe Grüße NB


Lewanna

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Soweit ich weiß greift ein Beschäftigungsverbot nur, wenn du auch arbeiten könntest, also dein Kind betreut ist. Das geht auch durch Großeltern etc. LG


Dojii

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Wenn die Elternzeit bereits verlängert wurde und du dann schwanger wirst sowie ein BV bekommst, ändert sich für dich nichts. Du bist weiter in (neuer) Elternzeit und bekommst keinen Lohn. Erst wenn deine (neue) Elternzeit endet, bekommst du Lohn aus dem BV. Bist du noch in der alten Elternzeit und wirst schwanger/bekommst ein BV bekommst du auch so lange keinen Lohn, bis die alte Elternzeit ausgelaufen ist und du wieder arbeiten müsstest. Beachte dabei, dass es nicht erlaubt ist, eine bestehende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um ein BV zu nutzen (Sozialbetrug). Arbeitest du dagegen nach der alten Elternzeit, wirst dann schwanger und bekommst ein BV, bekommst du natürlich ganz normal deinen BV-Lohn.


Berlin!

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Grundsätzlich ist das natürlich möglich, wenn die Voraussetzungen für das Aussprechen eines BV vorliegen. Bist Du krank und dadurch nicht arbeitsfähig, geht das einem BV vor. Du musst auch grundsätzlich arbeitsfähig sein, sprich: Kinderbetreuung muss geregelt sein etc.. Es muss also so sein, als könntest Du von jetzt auf gleich arbeiten gehen.


roza_soza

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Was du auch bedenken solltest ist, dass es nicht so schnell klappen könnte mit der Schwangerschaft, du eine Fehlgeburt erleidest oder auch, dass du plötzlich immun bist gegen Cytomegalie.


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