Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit vergedssen zu beantragen - Kündigung durch AG?

Frage: Elternzeit vergedssen zu beantragen - Kündigung durch AG?

Mamm20Bln

Beitrag melden

Hallo, ich habe vergessen rechtzeitig die Elternzeit zu beantragen...habe anderes im Kopf gehabt. Mein Kind ist einen Monat zu früh auf die Welt gekommen (17.12.17), wenn ich richtig gelesen habe hätte ich nach 8 Wochen wieder anfangen müssen zu arbeiten, oder? Kann mich der AG jetzt kündigen, weil ich nicht arbeiten gekommen bin? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Rein rechtlich bleibt er grundlos von der Arbeit fern. Insofern kann ihr Arbeitgeber sie in der Tat kündigen. Gehen Sie am besten direkt hin und klären Sie das mit ihm persönlich. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Wenn dein Kind einen Monat zu früh auf die Welt gekommen ist, müsste sich deine nachgeburtliche Mutterschutzfrist auch um einen Monat verlängert haben. Aber auch die Zeit ist jetzt um. Wenn du also (immer noch) keine Elternzeit beantragt hast, solltest du dich schnellstmöglich mit deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen und ihn über deine Lage informieren. Wenn du dich einfach nicht meldest, dann kann es tatsächlich zu einer Kündigung kommen.


mellomania

Beitrag melden

du benötigst vom krankehaus eine frühgeburtsbescheinigung, die berechtigt, dass du 12 wochen nach der geburt erst zu arbeiten hast. hat sich dein AG denn gemeldet bei dir? kläre ihn schnell über deine situation auf, vielleich kann man es kulanterweise als unbezahlte freistellung laufen lassen bis deine elternzeit beginnen kann, wenn du sie sofort!! mitteilst. hatten wir bei uns auch schon. auch kindergeld musst du schnellstmöglich beantragen, da dies nur bedingt rückwirkend möglich ist.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Der berechnete ET wäre gewesen: 17.01. - richtig? Das Kind kam 4 Wochen zu früh. Wenn es eine Frühgeburt war, und das KKH das bescheinigt hat, dann dauert die nachgeburtliche Mutterschutzfrist 12 Wochen. Und die nicht genommene vorgeburtliche Frist wird hinten angehängt. Das wären dann 12+4=16 Wochen ab ET, dh. die Mutterschutzfrist dauert noch bis 8.April. Die Elternzeit musst du 7 Wochen vorher beantragen, das wäreder 25.02. gewesen. Aber wenn dein AG mitmacht, dann kannst du es ja versuchen. Andere Möglichkeit, vielleicht jetzt alten Urlaub nehmen und dann anschließend die elternzeit beginnen. Kümmere dich bitte um die Bescheinigungen und schau ob du bis 8. April Mutterschutzgeld bekommst. Das steht dir ungefähr schon zu, wenn die Voraussetzungen vorliegen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage: nach meinem Mutterschutz (bis Juli 2022) möchte ich bis Mitte November 2022 in Elternzeit voll daheim bleiben (ruhendes Arbeitsverhältnis). Dann würde ich für den Rest des Jahres meinen Resturlaub abbauen und ab Januar 2023 wieder in Vollzeit arbeiten wollen. Voraussetzung dafür ist aber, dass eine Vo ...

Hallo ich möchte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Nun ist meine Lage diese: Ich möchte eigentlich 3 Jahre in Elternzeit gehen und davon 1 Jahr zu Hause bei dem Kind bleiben, in welchem ich auch Elterngeld beziehen möchte, und 2 Jahre Vollzeit zur Schule gehen und mich weiterbilden und dann mit Bafög über die Runden kommen. Mein ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich nun in der 37. SSW und habe zwei Jahre Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber angekündigt. Einen Antrag hierfür hatte ich bereits gestellt, den richtigen Antrag soll ich jedoch erst nach Geburt meines Kindes mit den exakten Daten einreichen. Ich habe derzeit geplant, nach dem ersten Jahr Elternzeit i ...

Liebe Frau Bader, ich habe in der Elternzeit mit Elterngeldbezug ein lukratives Angebot erhalten von einer anderen Firma. Ich erwäge, den Arbeitgeber zu wechseln nach Ende meiner 12 Monate Elternzeit, möchte aber eigentlich einen Vollzeitvertrag mit Teilzeit in der Elternzeit verhandeln. Ich habe ansonsten Angst, mit einem Teilzeitvertrag beim n ...

Hallo Leider habe ich mich zu spät erkundigt und habe Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Jetzt sagt er, ich kann keine Stillzeit mehr beantragen. Könnte ich nach meiner Elternzeit Stillzeit beantragen und mit welcher Vergütung könnte ich dann rechnen?

Hallo Frau Bader, mein Vorhaben war bisher im Januar in Elternzeit zu gehen. Dieses Vorhaben habe ich meinem Arbeitgeber gegenüber auch ausgesprochen, ich hatte sogar bereits vorab einen Elternzeitantrag zum Gegencheck ausgefüllt per Email geschickt, allerdings sollte ich an diesem etwas korrigieren und außerdem muss der offizielle Antrag per P ...

Liebe Frau Bader, liebes Forum, unsere dritte Tochter wurde in den letzten Tagen geboren und wir haben noch mehrere Monate Rest-Elternzeit unserer ersten Tochter, die jedoch im August 8 Jahre alt wird. Wir würden nun gerne Elternzeit beantragen bei dem Arbeitgeber meiner Frau. Unsere Idee war, das wir folgt zu tun, auch um die Rest-Elternzei ...

Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...

Hallo Frau Bader,   vielen lieben Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage.  Ich habe bei meinem AG meine Elternzeit nie schriftlich beantragt. Ich habe nur mündlich vereinbart, mich vor dem Ablauf des 1. Jahres wieder zu melden, um zu sehen, ob es überhaupt eine passende Stelle für mich gibt, um evtl wieder zu starten. Ich hä ...

Sehr geehrte Frau Bader,   Ich habe eine Frage zu der Elternzeitbeantragung, mein Sohn wurde am 23.10.2023 geboren, ich befinde mich bis zum 22.01.2025 in Elternzeit. Ab dem 23.01.2025 gehe ich wieder arbeiten (30 Stunden Woche). Ich beabsichtige ab dem 14.07.2025 bis zum 20.09.2025 erneute Elternzeit zu beantragen. Kann mein Arbeitgeber mir ...