Chrisi81
Guten morgen Frau Bader, Ich werde vom 06/06/2017 - 05/08/2017 in Elternzeit sein. Es sind 2 Monate. Wie wirkt sich das auf den Urlaubsanspruch aus? Erst gestern wurde mir mitgeteilt das ich anstatt 29 (was der Jahresurlaub ist) nur 22 Tage habe... 7 Tage weniger! Hab sonst das ganze bzw werde das ganze Jahr arbeiten ausser in dem o.a Zeitraum! Die Personalabteilung meint für Juni, Juli und August keinen Anspruch auf Urlaub auch wenn es nicht die vollen Monate sind! Stimmt das? Gibt es das eine gesetzliche Richtlinie oder hängt das vom Arbeitgeber ab? Recht herzlichen Dank im Vorfeld für Ihre Rückmeldung :)
Hallo, nur die Monate, in denen Sie voll in Elternzeit sind, werden beim Urlaubsanspruch abgezogen. Also bei Ihnen nur der Juli. Das ist gesetzlich geregelt. Liebe Grüße NB
sternenfee75
Gekürzt werden darf in diesem Fall nur der Juli, der einzige volle Monat.
flor75
Ist ja interessant. Ich stand im letzten Jahr vor der gleichen Fragestellung. Ich hatte Elternzeit vom 24.6. - 23.8. Mein Arbeitgeber hat mir pro Elternzeitmonat 2 Tage Urlaub gekürzt also 4 Tage. Da ich in meiner Logik davon ausging, dass nur für einen vollen Kalendermonat (Juli)gekürzt werden darf habe ich mich telefonisch bei einer Anwaltshotline erkundigt. Diese bestätigten jedoch die korrekte Vorgehensweise meines Arbeitgebers. Gibt es denn zu den o.g. Aussagen Gerichtsurteile worauf man sich ggf. beziehen kann? Viele Grüße.
Chrisi81
Hmm das find ich auch nun komisch! Ich werde exakt 2 Monate in Elternzeit sein aber ich kriege nicht einmal anteilig für August Urlaub! Obwohl ich im August nur bis zum 5ten in Elternzeit sein werde... Wo haben Sie eigentlich angerufen?
flor75
Ich bin Mitglied in einem Sozialen Netzwerk für berufliche Kontakte und dort wird für zahlende Mitglieder so eine Anwaltshotline angeboten. Viele Grüße
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