Carado
Hallo Fr. Bader Ich bin derzeit im elternzeit und wieder früh schwanger. In 3 Monaten läuft meine Elternzeit aus. Mein Arbeitgeber habe ich bereits informiert und ein Termin im April gemacht. Da ich in der Pflege arbeite ist es meist üblich das ein BV ausgesprochen wird. Ich habe ein unbefristeten Vollzeit Vertrag und bislang nichts ausgemacht mit meinen Arbeitgeber. Ich habe noch einige Resturlaubstag und ich weiß das einige dazu gezwungen werden diese vorher zu verbrauchen, ist das rechtlich richtig? Gibt es irgendwo ein Paragrafen wo ich ihm das vorlegen kann wenn er das fordert? In meiner ersten Ss habe ich diese auch alle abgegeben..... Bekomme ich trotzdem wieder Lohn wenn ich ins BV komme? Ich habe etwas Angst vor diesem Gespräch. Lg
Hallo, der Ag soll Sie umsetzen, bevor er ein BV ausspricht. Sie sollten also intern klären, wie viele Stunden Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Frage ist zunächst, wie wolltest du nach der Elternzeit arbeiten? Vollzeit? Teilzeit?
mellomania
der AG ist angehalten, ersatztätigkeiten für dich bereitzustellen die du auch annehmen müsstest. wie war vereinbart, dass du nach der EZ arbeitest? das geht eben nur so, wie dein kind betreut ist. und nur dann gibt es die möglichkeit eines bv wenn der AG keine andere arbeit für dich hat. wenn du nur tz hättest arbeiten können ohne schwangerschaft, dann erhälst du auch nur den tz lohn. du kannst nicht vollzeit anmelden und auf ein bv hoffen. daher müsstest du jetzt mit dem ag ausmachen, wieviele stunden du, von der betreuung deines ersten kindes her, arbeiten kannst. und dann muss der arbeitgeber wie gewohnt verfahren. üblich ist gar nichts. der rechtsweg über die gefährdungsbeurteilung muss eingehalten werden.
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