Mitglied inaktiv
Hallo Fr.Bader, ich bin derzeit in Elternzeit. (2 Jahre) Am 22.01.10 enden diese. Ich bin mittlerweile zum 2x schwanger. Die Mutterschutzfrist beginnt ab 26.03.10. Meine Frage lautet: Regulär habe ich 26 Tage Urlaub im Jahr. Wieviele sind es wenn ich am 26.03. in Mutterschutz gehe? Wann muss ich meinem Arbeitgeber von der erneuten SSW erzählen? Ich hatte vor auf jeden Fall die ersten 12 Wochen abzuwarten. Jetzt wird es etwas kompliziert. Ursprünglich wollte ich das 3 Elternjahr nehmen, wenn meine Kleine eingeschult wird. Ich möchte jetzt nicht noch ein Jahr dranhängen und dann sozusagen fast 8 Monate "verschenken". Da ich ja wieder schwanger bin, bin ich am überlegen (ich sehe keinen großen Sinn darin für 1 1/2 Monate arbeiten zu gehen, zumal meine alte Stelle wieder besetzt ist und ich wieder in einem neuen Tätigkeitsbereich eingelernt werden müsste) ob ich für die 1 1/2 Monate Sonderurlaub ohne Bezüge beantrage. Ich arbeite im Öffentlichen Dienst. Die 1 SSW war schon nicht einfach, so dass ich ab der 27SSW zu Hause war. Ich weiß natürlich, dass Sie hierzu keinerlei Aussagen tätigen können, aber glauben Sie dass dies möglich wäre und evtl. sogar befürwortet wird? Vielen Dank für Ihre Antwort. Es tut mir leid, dass es etwas länger geworden ist. Liebe Grüße Michi
Hallo, 1. Lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. 2. Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. 3. Sonderurlaub ist schlecht, weil Sie dadurch weniger MG und EG erhalten Nehmen Sie doch noch anteilig von der 1. EZ Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Guten Tag, meine aktuelle elternzeit endet am 30.7. Mein Arbeitgeber gab mir schon eine Auflistung das ich aus der Vergangenheit noch 38 Urlaubstage habe. Nun werde ich kündigen zum 31.7. Nun meine Frage: Muss ich für den 31.7. Noch Urlaub beantragen? Steht mir denn für den Juli noch der normale urlaubsanspruch zu? Normal habe ich im Jahr 30 ...
Guten Tag, aus persönlichen Gründen habe ich nach der Elternzeit (Ende 3.2.24) meine Vollzeitstelle beenden wollen. Da die 3 Monate zum Ende EZ bei der Entscheidung bereits abgelaufen waren und der Arbeitgeber mir nicht kündigen konnte/wollte, habe ich mich auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen. Ich wollte unbedingt so schnell wie möglich eine B ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten im Juni unser erstes Kind. Ich bin angestellt in Teilzeit mit Urlaubsanspruch von 30 Tagen, aber seit Ende 2023 im betrieblichen Beschäftigungsverbot. Bei meinem Partner wird voraussichtlich zum Jahresende 2024 ein kurzzeitiger finanzieller Engpass ohne Anstellung auftreten. Meine Überlegung ist, für Dezember kein ...
Hallo Frau Bader, hat man während der Elternzeit einen Urlaubsanspruch? Ich habe drei Jahre Elternzeit die im Juni zuende gehen. vielen Dank für Ihre Antwort Jasmin
Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war? Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem ...
Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war? Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem ...
Hallo, Ich war seit Januar 2023 zunächst im Beschäftigungsverbot, dann in Mutterschutz und bin nun in Elternzeit, welche offiziell bis 08.02.25 andauert. Ab 01.09.24 werde ich Teilzeit in Elternzeit mit 4x6 Stunden pro Woche arbeiten, was auch schon vertraglich bestätigt ist. Nun habe ich laut Personalabteilung 30 Tage Resturlaub, die ich währe ...
Liebe Frau Bader, in 4 Wochen endet nach insgesamt 5 Jahren meine Elternzeit (erster Sohn wurde 09/2019 geboren und eine Tochter 08/2021). Ich möchte und kann erst frühestens ab November wieder arbeiten, welche Möglichkeiten habe ich rechtlich, denn meine Elternzeit endet ja schon Ende August. Habe ich einen Urlaubsanspruch in meiner Elternzeit ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst seit über 11 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren (bis Oktober) in Elternzeit und habe mich jetzt dazu entschlossen zu kündigen. Ich habe im Anschluss meiner Elternzeit meinen Resturlaub genommen, der bis Ende des Jahres geht und der auch bestätigt wurde. Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ...
Hallo! Wie sieht es denn so richtig aus mit dem Urlaub für die Elternzeit? Ich habe schon so viele Artikel usw. gelesen und weiss immer noch nicht so genau. Ich weiss, der Arbeitgeber kann den Urlaub kürzen, alles schön und gut. Dann habe ich gelesen, er darf das nicht einfach so machen, muss mich darüber informieren. Aber wie? Wann? Ich bin sc ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis