Elternzeit und Geld bei Kindern mit 14 Monaten abstand

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit und Geld bei Kindern mit 14 Monaten abstand

Hallo, So wie es aussieht bin ich erneut Schwanger (geplant). Ich habe es nach Möglichkeit nah aneinander geplant um ein Optimum an Elterngeld zu erhalten, aber natürlich auch um die Kinder nahe bei einander zu haben. Wir wären bei ziemlich genau 14 Monaten Abstand. Jetzt zu den Fragen ich hatte 2 Jahre Elternzeit für meinen Großen beantragt. Dieses wollte ich nur zur Sicherheit und eigentlich nach einem Jahr wieder anfangen, habe daher auch nur Elterngeld für 1 Jahr. Habe ich die Möglichkeit wieder Mutterschutzgeld von meinem AG zu bekommen? Und würde die Mutterschutzzeit zusätzlich zu 12 monaten Elterngelbezug nicht bei erneutem Elterngeldantrag berücksichtigt werden? Also hätte ich dann fast die kompletten 14 Monate ausgeklammert? Habe ich dadurch das die beiden so dicht hintereinander kommen dann weniger Anspruch auf Elternzeit, da sie sich ja überlagern? Liebe Grüße

von Schnuppel am 22.05.2018, 11:23



Antwort auf: Elternzeit und Geld bei Kindern mit 14 Monaten abstand

Hallo, 14 Monate Abstand ist natürlich super, dann bekommen Sie das Elterngeld in gleicher Höhe wie beim ersten Kind. Es sollten aber auch wirklich nur die 14 Monate höchstens sein bzw. höchstens bis zu dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Ansonsten lieber das Elterngeld vor Beginn des neuen Mutterschutzes auszahlen lassen. Wenn Sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit beenden, bekommen Sie auch den Anteil vom Arbeitgeber. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2018



Antwort auf: Elternzeit und Geld bei Kindern mit 14 Monaten abstand

Vielen Dank. Es sind nach Rechnung 14 Monate und 3 Tage.

von Schnuppel am 22.05.2018, 14:06



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