Hallo, So wie es aussieht bin ich erneut Schwanger (geplant). Ich habe es nach Möglichkeit nah aneinander geplant um ein Optimum an Elterngeld zu erhalten, aber natürlich auch um die Kinder nahe bei einander zu haben. Wir wären bei ziemlich genau 14 Monaten Abstand. Jetzt zu den Fragen ich hatte 2 Jahre Elternzeit für meinen Großen beantragt. Dieses wollte ich nur zur Sicherheit und eigentlich nach einem Jahr wieder anfangen, habe daher auch nur Elterngeld für 1 Jahr. Habe ich die Möglichkeit wieder Mutterschutzgeld von meinem AG zu bekommen? Und würde die Mutterschutzzeit zusätzlich zu 12 monaten Elterngelbezug nicht bei erneutem Elterngeldantrag berücksichtigt werden? Also hätte ich dann fast die kompletten 14 Monate ausgeklammert? Habe ich dadurch das die beiden so dicht hintereinander kommen dann weniger Anspruch auf Elternzeit, da sie sich ja überlagern? Liebe Grüße
von Schnuppel am 22.05.2018, 11:23